Franz Hofmann
- Aktive Jahre
- 1937–1945
- Modus Operandi
- ErschießenStumpfe GewaltVergasung
Franz Hofmann erhielt nicht nur einmal lebenslang. Ein Münchner Gericht verurteilte ihn zunächst wegen Morden im Konzentrationslager Dachau, das Frankfurter Schwurgericht folgte wegen seiner Taten im Konzentrationslager Auschwitz. Dort hatte er Selektionen überwacht und Gefangene aus eigenem Entschluss getötet.
Früher Dienst in Konzentrationslagern
Franz Johann Hofmann wurde am 5. April 1906 in Hof an der Saale geboren. Er besuchte die Volksschule und arbeitete als Tapezierer. 1932 trat er der NSDAP und der SS bei. Ab 1937 gehörte er zum Personal des Konzentrationslagers Dachau.
Im September 1939 wechselte Franz Hofmann nach Auschwitz. Zunächst leitete er Arbeitsdienste, später wurde er Schutzhaftlagerführer. Damit gehörte er zu den SS-Männern, die den Alltag der Gefangenen unmittelbar kontrollierten. Von Dezember 1942 bis Mai 1944 war er im Stammlager Auschwitz I tätig, anschließend kam er in das Konzentrationslager Natzweiler.
Selektionen und eigenmächtige Morde
Als Schutzhaftlagerführer überwachte Franz Hofmann Selektionen an der Rampe. Neu angekommene Menschen wurden dort in eine Gruppe für Zwangsarbeit und eine Gruppe für die unmittelbare Ermordung geteilt. Außerdem ordnete er Lagerselektionen an und wirkte an Erschießungen an der Schwarzen Wand bei Block 11 mit.
Das Frankfurter Gericht musste jeden individuellen Tatbeitrag gesondert beweisen. Der Urteilstenor vom August 1965 nennt einen eigenhändigen Mord, mindestens 30 gemeinschaftliche Morde und mindestens drei weitere Mordkomplexe, bei denen jeweils wenigstens 750 Menschen getötet wurden. Damit ergibt sich eine gerichtlich festgestellte Mindestzahl von 2.281 Opfern.
Zu den eigenmächtigen Taten gehörte der tödliche Wurf einer Flasche gegen einen Gefangenen. Die Richter hielten fest, dass der gezielte Wurf mit voller Kraft tödlich enden konnte und Franz Hofmann dies wusste. Seine Verantwortung reichte damit über die Ausführung des nationalsozialistischen Vernichtungsprogramms hinaus.
Erste Verurteilung wegen Dachau
Nach Kriegsende geriet Franz Hofmann in amerikanische Gefangenschaft. Später lebte er wieder in Deutschland. Ermittlungen zu Verbrechen im Konzentrationslager Dachau führten 1959 zu seiner Festnahme.
Das Landgericht München II verurteilte ihn 1961 wegen zweier Morde in Dachau zu lebenslangem Zuchthaus. Aus dieser Strafhaft wurde er nach Frankfurt gebracht, wo er sich im ersten Auschwitz-Prozess erneut verantworten musste. Die Biographie des Fritz Bauer Instituts ordnet beide Verfahren in seinen Lebenslauf ein.
Zweites lebenslanges Urteil
Am 20. August 1965 verhängte das Landgericht Frankfurt am Main erneut lebenslanges Zuchthaus. Die Verurteilung beruhte auf den individuell nachgewiesenen Morden und seiner Mitwirkung an Massentötungen in Auschwitz.
Franz Hofmann kam nicht mehr frei. Er starb am 14. August 1973 während der Strafhaft in Straubing. Beide lebenslangen Urteile standen für unterschiedliche Tatorte und unterschiedliche nachgewiesene Verbrechen.