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Frank Gust

genannt „Rhein-Ruhr-Ripper"

Peter-Behrens-Bau des LVR-Industriemuseums in Oberhausen
LVR-Industriemuseum, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0
4
Opfer
„Rhein-Ruhr-Ripper"
inhaftiert
SerienmörderOberhausen , Deutschland
Aktive Jahre
1994–1998
Modus Operandi
ErstechenZerstückelung

Frank Gust legte die Leichen seiner vier Opfer bewusst an sichtbaren Orten ab. Zwischen 1994 und 1998 tötete er eine Anhalterin, zwei Prostituierte und seine angeheiratete Tante. Eine WDR-Aufarbeitung bestätigt die vier Tötungen und die lebenslange Freiheitsstrafe, die das Landgericht Duisburg im Jahr 2000 verhängte.

Werdegang

Er wurde am 24. Mai 1969 in Oberhausen geboren. Sein Vater verließ die Familie kurz nach seiner Geburt, weshalb er bereits als Säugling in Heimerziehung kam. In seiner Kindheit erlebte er wiederholten sexuellen Missbrauch durch Nachbarn sowie Mobbing. Bereits mit acht Jahren begann er, Tiere zu quälen und zu töten, mit dreizehn Jahren drang er erstmals in ein Leichenschauhaus ein, um nekrophile Handlungen zu begehen. Ermittler und Gutachter werteten diese über Jahre eskalierende Tierquälerei später als direkten Vorläufer seiner späteren Taten an Menschen, insgesamt sollen mehrere hundert Tiere betroffen gewesen sein.

Kriminelle Aktivitäten

1994 tötete Frank Gust eine 28 Jahre alte südafrikanische Anhalterin. 1996 folgte die Ermordung einer 30 Jahre alten Prostituierten, 1998 die einer 26 Jahre alten Prostituierten sowie im selben Jahr die seiner angeheirateten 47 Jahre alten Tante, deren Leiche nie gefunden wurde. Seine Opfer verstümmelte und entweidete er in extremer Weise und platzierte die Leichen anschließend bewusst an gut sichtbaren Stellen, sodass sie rasch entdeckt wurden.

Ermittlung und Festnahme

Bereits 1994 gestand Frank Gust seiner damaligen Freundin Aysel G. die Tat, sie meldete dies jedoch nicht den Behörden. Ebenfalls 1994 deutete er gegenüber seiner Mutter an, einen Mord begangen zu haben. Erst 1999 wandte sich seine Mutter an eine Bekannte, woraufhin die Polizei informiert wurde. Ein zunächst von ihm widerrufenes Geständnis sowie DNA-Spuren, die auch im Rahmen von Recherchen für die Fernsehsendung „Aktenzeichen XY … ungelöst” zusammengetragen wurden, führten schließlich zu seiner Überführung.

Prozess

Am 21. September 2000 verurteilte das Landgericht Duisburg Frank Gust wegen vierfachen Mordes zu lebenslanger Haft. Das Gericht stellte eine verminderte Schuldfähigkeit fest und ordnete zugleich eine Therapieauflage an. Die begonnene Therapie brach er nach rund sechs Monaten selbst ab, erklärte sich für „nicht therapierbar” und sprach sich für eine dauerhafte Inhaftierung aus.

Nachwirkungen

Er verbüßt seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt Werl und erhält seit 2020 regelmäßigen betreuten Freigang. Er heiratete während der Haft erneut und stellte nach Ablauf der Mindestverbüßungsdauer einen Antrag auf Entlassung, über den noch nicht abschließend entschieden ist. Sein Fall wurde in mehreren Fernsehdokumentationen aufgearbeitet, unter anderem in der ZDF-Reihe „37°” sowie 2021 in einer vierteiligen Serie bei TVNow, wobei die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) die teils drastische Aufbereitung der Tatdetails in jüngeren Produktionen kritisierte.

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