Francisco Arce Montes
- Aktive Jahre
- 1981–1996
- Modus Operandi
- EinbruchVergewaltigungErsticken
Rund 4.000 Männer gaben DNA-Proben ab und etwa 9.000 Menschen wurden befragt, doch der entscheidende Hinweis kam fünf Jahre nach dem Mord aus Florida. Francisco Arce Montes hatte die 13-jährige Caroline Dickinson in der Nacht auf den 18. Juli 1996 in einer Jugendherberge in Pleine-Fougères vergewaltigt und erstickt. Der Prozessbericht des Guardian dokumentiert den Mordschuldspruch, 30 Jahre Haft und eine Mindestverbüßungsdauer von 20 Jahren.
Werdegang
Über seine Kindheit und Jugend in Spanien ist wenig bekannt. Als Erwachsener reiste er wiederholt durch Europa und suchte dabei gezielt Jugendherbergen auf, in denen er sich nachts Zutritt zu Schlafsälen junger Mädchen verschaffte. Nachgewiesen sind Übergriffe in den Niederlanden 1981, eine bewaffnete Vergewaltigung in Deutschland Mitte der 1980er Jahre sowie weitere Attacken in Frankreich und den USA, insgesamt reicht die bekannte Spur seiner Taten über Deutschland, Spanien, Frankreich, die Niederlande und die Vereinigten Staaten.
Die Tat an Caroline Dickinson
In der Nacht auf den 18. Juli 1996 hielt sich eine Gruppe britischer Schülerinnen auf Klassenfahrt in einer Jugendherberge in Pleine-Fougères auf. Er drang in den Schlafsaal ein und griff die 13-jährige Caroline Dickinson an. Ein späteres Gutachten beschrieb eine massive Erstickungsgewalt, die zum schnellen Tod des Mädchens führte.
Ermittlung und Festnahme
Der Fall blieb zunächst ungeklärt. Erst am 11. März 2001 wurde er in Florida festgenommen, nachdem er dort wegen eines ähnlichen Übergriffs auf eine irische Touristin in Miami Beach aufgefallen war. Ein amerikanischer Einwanderungsbeamter hatte über den ungeklärten Mord an Caroline Dickinson gelesen und die Ermittlungen vorangetrieben, die zu seiner Identifizierung führten.
Prozess
Der Prozess fand im Juni 2004 vor dem Schwurgericht in Rennes statt. Am 14. Juni 2004 wurde er zu 30 Jahren Haft verurteilt. Eine Berufung vor dem Gericht in Saint-Brieuc wurde im Juni 2005 abgelehnt.
Nachwirkungen
Der Mord an Caroline Dickinson wurde zum Beispiel dafür, wie internationale Polizeiarbeit und DNA-Spuren einen jahrelang ungelösten Fall doch noch vor Gericht bringen können. Der Strafrahmen umfasst 30 Jahre Haft; eine belastbare aktuelle Vollzugsauskunft war nicht auffindbar.