Fatih Khan G.
- Aktive Jahre
- 2026
- Modus Operandi
- Erschießen
Fatih Khan G., ein 45-jähriger, in Goslar geborener deutscher Staatsangehöriger mit türkischer Staatsbürgerschaft, erschoss am 29. Juni 2026 in einer Mutter-Kind-Einrichtung im niedersächsischen Stade sechs Mitarbeiter des örtlichen Trägers und des Jugendamts der Region Hannover. Auslöser war ein eskalierter Sorgerechtsstreit um seine wenige Monate alte Tochter. Drei Wochen später, am 21. Juli 2026, nahm er sich in der Untersuchungshaft das Leben.
Werdegang
Über die früheren Lebensstationen von Fatih Khan G. ist vergleichsweise wenig gesichert bekannt. Nach Recherchen des „Spiegel” hielt er sich in den Jahren vor der Tat unter anderem in der Türkei, in Georgien und in Lettland auf. Türkischen Ermittlungsunterlagen zufolge saß er 2010 in einem türkischen Gefängnis, wurde später in den offenen Vollzug überstellt und kehrte nach einem Freigang um 2016/2017 nicht mehr zurück. Stattdessen soll er zu einer Frau und der gemeinsamen Tochter nach Istanbul gezogen sein, mit der er anschließend über die Ukraine nach Georgien und schließlich nach Deutschland weiterreiste. Zeugenaussagen werfen ihm im Ausland auch Misshandlungen der Tochter und der Frau vor; eine strafrechtliche Verurteilung dazu gibt es nicht, es gilt die Unschuldsvermutung. Zuletzt lebte er im Raum Hannover, zeitweise in Garbsen. Der deutschen Polizei war er unter anderem wegen Bedrohungen bekannt, als besonders gewalttätig galt er vor der Tat jedoch nicht.
Vorgeschichte des Sorgerechtsstreits
Die drei Monate alte Tochter von Fatih Khan G. wurde am 22. April 2026 mit einem Schütteltrauma in der Medizinischen Hochschule Hannover behandelt. Das Jugendamt der Region Hannover leitete daraufhin am 15. Mai eine Inobhutnahme ein. Ein Familiengericht ordnete später die Rückführung des Kindes zur Mutter an, jedoch nicht an deren Wohnort in Hannover, sondern in die Jugendhilfeeinrichtung in Stade, in die beide am 26. Mai 2026 einzogen. Fatih Khan G. selbst wurde der Besuch in Stade untersagt, er stand im Verdacht der Misshandlung Schutzbefohlener.
Die Tat
Für den 29. Juni 2026 war Fatih Khan G. zu einem sogenannten Hilfeplangespräch in die Einrichtung geladen, bei dem unter anderem über das Sorgerecht für seine Tochter gesprochen werden sollte. Rund eine Woche zuvor hatte er nach Recherchen des NDR am Berliner Kurfürstendamm für etwa 4.000 Euro eine Pistole des Typs Beretta Modell 70 samt Munition gekauft, obwohl er keine Erlaubnis zum Waffenbesitz hatte. Gegen 12:10 Uhr eröffnete er in der Einrichtung das Feuer auf die Anwesenden. Vier Frauen und zwei Männer, jeweils zur Hälfte Mitarbeiter des Trägers und des Jugendamts Hannover, wurden getötet. Seine Tochter und deren Mutter blieben unverletzt.
Fatih Khan G. flüchtete anschließend in einem Mercedes, den eine 65-jährige Frau aus seinem familiären Umfeld steuerte, die mutmaßliche Patentante seiner Tochter. Auf der Flucht soll er auf verfolgende Polizisten geschossen haben, bis ihm die Munition ausging. Rund 20 Minuten nach der Tat stoppte die Polizei das Fahrzeug auf der B73 bei Haddorf, indem sie die Reifen zerschoss, und nahm beide Insassen fest.
Ermittlung und Tod in Untersuchungshaft
Die Staatsanwaltschaft Stade warf Fatih Khan G. sechsfachen Mord vor, unter Berufung auf die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe. Er befand sich seit der Festnahme in Untersuchungshaft. Nach „Spiegel”-Informationen soll er bereits unmittelbar nach der Tat versucht haben, sich selbst zu töten, was nur daran scheiterte, dass keine Munition mehr vorhanden war.
Am 21. Juli 2026 fand ihn ein Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Bremervörde bei der morgendlichen Kontrolle gegen 6:05 Uhr leblos in seiner Einzelzelle. Ein Notarzt stellte um 6:29 Uhr den Tod durch Strangulation fest. Das niedersächsische Justizministerium teilte mit, nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse handle es sich um einen Suizid, Hinweise auf ein Fremdverschulden lägen nicht vor. Die genauen Umstände werden weiter untersucht. Mit seinem Tod wurde das Strafverfahren gegen ihn eingestellt, da gegen Verstorbene nicht ermittelt werden kann. Die separat laufenden Ermittlungen wegen Mordverdachts gegen die Fluchtfahrerin und gegen die Mutter des Kindes sollten der Staatsanwaltschaft zufolge eingestellt werden, sofern sich bestätigt, dass Fatih Khan G. allein handelte.
Die Tat löste bundesweit Entsetzen und eine Debatte über die Sicherheit von Mitarbeitern im sozialen Bereich aus. Weitere Einzelheiten zu Tat, Opfern und dem weiteren Ermittlungsverfahren: Sechs Tote in Stade: Bluttat in einer Mutter-Kind-Einrichtung, Nach der Bluttat von Stade: Anklage wegen sechsfachen Mordes, Mordverdacht auch gegen Patentante und Kindsmutter und Tatverdächtiger von Stade in Justizvollzugsanstalt tot aufgefunden.