Faryadi Sarwar Zardad
- Aktive Jahre
- 1991–1996
- Modus Operandi
- ErschießenStumpfe GewaltGeiselnahmeKomplizen
Faryadi Sarwar Zardad wurde um 1963 in Afghanistan geboren. Als Kommandant einer bewaffneten Miliz kontrollierte er von 1991 bis 1996 einen Straßenabschnitt zwischen Kabul und Jalalabad in der Gegend um Sarobi, an dem seine Kämpfer Reisende ausraubten, gefangen nahmen, folterten und in zahlreichen Fällen töteten. 2005 wurde er in London von einem britischen Gericht wegen Verschwörung zu Folter und Geiselnahme zu 20 Jahren Haft verurteilt, einem der ersten Fälle, in denen ein britisches Gericht Verbrechen verhandelte, die vollständig im Ausland begangen worden waren.
Werdegang
Er kämpfte bereits während der sowjetischen Besatzung Afghanistans (1979 bis 1989) als Mudschaheddin-Kommandant und schloss sich später der Hezb-e Islami des Warlords Gulbuddin Hekmatyar an. Nach dem Abzug der sowjetischen Truppen und dem Sturz der von Moskau gestützten Regierung 1992 stürzte das Land in einen mehrjährigen Bürgerkrieg zwischen rivalisierenden Fraktionen um die Kontrolle Kabuls. In dieser Zeit übernahm er die Kontrolle über einen strategisch wichtigen Abschnitt der Straße zwischen Kabul und Jalalabad und errichtete dort mehrere bewaffnete Kontrollpunkte.
Taten an den Kontrollpunkten
Von Dezember 1991 bis September 1996 ließ er Reisende an seinen Kontrollpunkten anhalten, ausrauben, als Geiseln festhalten und in vielen Fällen foltern oder hinrichten. Nach Zeugenaussagen vor Gericht gehörte zu seiner Miliz auch Abdullah Shah, ein Kämpfer, der wegen seiner besonderen Grausamkeit als „Hund des Warlords” bekannt war und später in Afghanistan wegen mindestens 20 Morden hingerichtet wurde. Ein Zeuge berichtete, dieser Kämpfer habe Gefangene mit den Zähnen angegriffen, während er selbst zeitweise wie ein Tier an einer Kette gehalten und zur Einschüchterung vorgeführt worden sei.
Flucht nach Großbritannien
1998 verließ er Afghanistan mit einem gefälschten Pass und beantragte in Großbritannien Asyl, offiziell aus Furcht vor Verfolgung durch die inzwischen an die Macht gekommenen Taliban. Er ließ sich im Süden Londons nieder und betrieb dort zeitweise ein Restaurant. Erst eine Reportage der BBC-Sendung Newsnight im Juli 2000 machte publik, dass ein afghanischer Warlord mit einer solchen Vergangenheit unbehelligt in London lebte.
Festnahme und Prozess
Britische Ermittler nahmen ihn 2003 fest. Nach einem siebenwöchigen Prozess am Londoner Old Bailey wurde er im Juli 2005 der Verschwörung zu Geiselnahme und Folter für schuldig befunden und zu zwei parallel laufenden Haftstrafen von jeweils 20 Jahren verurteilt. Der Fall gilt bis heute als juristischer Präzedenzfall: Britisches Recht erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, Folter und Geiselnahme auch dann vor einem britischen Gericht zu verhandeln, wenn weder Täter noch Opfer britische Staatsangehörige waren und die Taten vollständig im Ausland begangen wurden.
Freilassung und Rückkehr nach Afghanistan
Nach elf Jahren Haft wurde er 2016 vorzeitig entlassen und am 14. Dezember 2016 nach Afghanistan abgeschoben. Bei seiner Ankunft am Flughafen Kabul wurde er von hunderten Anhängern empfangen, kurzzeitig von afghanischen Behörden festgehalten und noch am selben Tag auf Bürgschaft des damaligen zweiten Vizepräsidenten Sarwar Danish wieder freigelassen. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch warnten danach, seine Rückkehr gefährde die Sicherheit der Zeugen, die einst gegen ihn ausgesagt hatten.
Nachwirkungen
Über seinen weiteren Verbleib nach 2016 ist öffentlich wenig bekannt. Sein Fall bleibt eines der wenigen Beispiele, in denen ein Verantwortlicher der afghanischen Bürgerkriegsjahre für seine Taten überhaupt strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wurde, wenn auch nicht in Afghanistan selbst und nicht wegen der ihm zugeschriebenen Tötungen, sondern wegen Folter und Geiselnahme. Auf derselben Straße zwischen Kabul und Jalalabad verübte später, im November 2001, eine Gruppe um Reza Khan den Mord an vier ausländischen Journalisten bei Sarobi, ein weiteres Beispiel für die anhaltende Gefährlichkeit dieser Route in jenen Jahren.