Ernst-Dieter Beck
- Aktive Jahre
- 1961–1968
- Modus Operandi
- ErwürgenVergewaltigung
Ein Fingerabdruck aus der Wohnung des zweiten Opfers brachte Ernst-Dieter Beck erst nach dem dritten Mord zu Fall. Die Neue Westfälische rekonstruierte den Fall anhand ihrer zeitgenössischen Gerichtsberichterstattung: Das Landgericht Bielefeld verurteilte ihn am 4. November 1968 wegen dreifachen Mordes zu dreimal lebenslanger Haft.
Werdegang
Ernst-Dieter Beck wurde 1940 geboren und wuchs in Rehme auf, einem Ort an der Weser, der seit einer Gebietsreform zu Bad Oeynhausen gehört. Über seine Jugend und die Zeit vor den Taten ist wenig gesichert überliefert, die verfügbaren Quellen zu diesem Fall sind insgesamt dünn.
Die Taten
Am 8. April 1961 tötete er die 23-jährige Ingrid Kanike. Erst mehr als vier Jahre später, am 25. Mai 1965, folgte die 29-jährige Ursula Fritz als zweites Opfer. Die dritte Tat verübte er am 28. Februar 1968 an der 21-jährigen Anneliese Herschel. Alle drei Frauen wurden erdrosselt, die Taten standen jeweils im Zusammenhang mit einem sexuellen Übergriff.
Ermittlung und Festnahme
Der lange zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Morden erschwerte es den Ermittlern zunächst, die drei Fälle überhaupt miteinander in Verbindung zu bringen. Erst nach dem dritten Mord verdichteten sich die Hinweise gegen Ernst-Dieter Beck, er wurde am 1. März 1968 festgenommen.
Prozess
Im Herbst 1968 wurde ihm vor Gericht der Prozess gemacht. Am 4. November 1968 verurteilte ihn das Gericht wegen dreifachen Mordes zu drei lebenslangen Freiheitsstrafen.
Nachwirkungen
Ernst-Dieter Beck blieb in Haft und starb am 29. April 2018 im Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen in Fröndenberg. Der Fall blieb außerhalb der regionalen Kriminalgeschichte wenig bekannt, obwohl im Prozess erstmals bei einem deutschen Mordangeklagten ein damals diskutierter Zusammenhang zwischen dem XYY-Syndrom und Gewaltkriminalität genetisch geprüft und nicht bestätigt wurde.