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Émile Louis

Auxerre im Département Yonne
Mattana, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 3.0
7
Opfer
verstorben
SerienmörderAuxerre , Frankreich
Aktive Jahre
1975–1979
Modus Operandi
Vergewaltigung

Ein Gendarm benannte den Verdächtigen früh, doch sein Bericht blieb ohne Konsequenz und sieben junge Frauen verschwanden für Jahrzehnte aus dem Blick der Justiz. Le Monde dokumentierte 2002 die Entscheidung gegen die Verjährung, Europe 1 den endgültig verworfenen Rechtsbehelf von 2007. Émile Louis wurde 2004 wegen sieben Morden verurteilt.

Werdegang

Er arbeitete als Busfahrer für die Behinderteneinrichtung APAJH und war dadurch für den Transport junger Frauen zwischen Pflegefamilien, Heimen und sozialmedizinischen Zentren zuständig. Über diese Tätigkeit erhielt er Zugang zu besonders verletzlichen jungen Frauen aus wirtschaftlich benachteiligten Verhältnissen.

Taten

Zwischen 1975 und 1979 verschwanden sieben junge Frauen im Alter zwischen 15 und 26 Jahren aus seinem beruflichen Umfeld. Die Leiche der 22-jährigen Sylviane wurde bereits 1979 gefunden, die Umstände ihres Todes blieben damals aber ungeklärt, die übrigen sechs Frauen galten jahrzehntelang als vermisst.

Verschleppte Ermittlungen

Weil die verschwundenen Frauen kaum Angehörige hatten und in Behinderteneinrichtungen lebten, maßen die Behörden ihrem Verschwinden zunächst wenig Bedeutung bei und gingen von Weglaufen aus. Eine erste Untersuchung wurde 1984 nach einer entlastenden Zeugenaussage der APAJH-Direktorin eingestellt. Erst 1997 wurde der Fall neu aufgerollt, der zuständige Ermittler Christian Jambert starb dabei unter bis heute umstrittenen Umständen.

Festnahme und Prozess

2000 wurde er festgenommen, nachdem seine eigene Tochter den Mantel eines der Opfer in seinem Keller gefunden hatte. Er gestand zunächst und wies der Polizei den Weg zu den Gräbern der übrigen Opfer, widerrief das Geständnis aber innerhalb eines Monats wieder. 2004 verurteilte ihn ein Gericht dennoch wegen siebenfachen Mordes zu lebenslanger Haft, ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil 2006, endgültig rechtskräftig wurde es 2007 durch den Kassationsgerichtshof.

Nachwirkungen

Der Fall deckte gravierende institutionelle Versäumnisse auf, insbesondere wie leicht Verbrechen an Menschen mit Behinderung über Jahrzehnte unbeachtet bleiben konnten, und führte in Frankreich zu Debatten über den Schutz vulnerabler Bewohner sozialer Einrichtungen.