Elisabeth Wiese
- Aktive Jahre
- 1902–1903
- Modus Operandi
- VergiftungBetrugBrandstiftung
Keine Kinderleiche lag dem Gericht vor, dennoch endete der fünftägige Indizienprozess mit fünf Mordschuldsprüchen. Eine zeitgenössische Ausgabe der Wilhelmsburger Gemeindezeitung dokumentiert die Anklage, eine kriminalhistorische Rekonstruktion Prozess, Urteil und Hinrichtung. Elisabeth Wiese nahm 1902 und 1903 gegen Bezahlung Kinder auf und beseitigte sie, statt sie wie versprochen zu vermitteln.
Werdegang
Sie wurde am 1. Juli 1853 als Elisabeth Berkefeld in Bilshausen geboren, arbeitete zunächst als Hebamme und bekam unehelich eine Tochter namens Paula. 1888 heiratete sie den Kesselflicker Heinrich Wiese, vergiftete jedoch schon bald dessen Speisen und versuchte, ihn im Schlaf zu ermorden, ein Versuch, der scheiterte. Nach einer daraufhin verbüßten Gefängnisstrafe kam sie wieder frei. Wegen illegal durchgeführter Abtreibungen hatte sie zu dieser Zeit bereits ihre Zulassung als Hebamme verloren, was ihre wirtschaftliche Lage zunehmend verschärfte.
Die Taten
Sie las gezielt Kleinanzeigen lediger Mütter, die ihre Kinder nicht selbst großziehen konnten, und bot sich als Pflegerin an. Gegen eine einmalige Zahlung nahm sie die Säuglinge auf und erzählte den leiblichen Müttern anschließend, die Kinder seien in weit entfernten Städten von wohlhabenden Familien adoptiert worden. Tatsächlich vergiftete sie die Kinder mit Morphium und beseitigte die Leichen, indem sie sie in ihrem Kochherd verbrannte oder in die Elbe warf. Zu den fünf bekannten Opfern zählen Peter Berkefeld, Wilhelm Karl Klotsche, Franz Sommer, Bertha Blanck und Peter Schultheiß.
Ermittlung
Die Ermittlungen begannen, als ein Dienstmädchen ihren Sohn Wilhelm von ihr zurückverlangte. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung im September 1903 fanden Ermittler größere Mengen Morphium und weitere Gifte in ihrer Wohnung. Sie versuchte daraufhin, Zeugen zu falschen Aussagen zu bewegen, was die Beweislage gegen sie zusätzlich erhärtete.
Prozess und Hinrichtung
Der Prozess fand Anfang Oktober 1904 vor dem Hamburger Schwurgericht statt. Am 10. Oktober 1904 wurde sie wegen Nötigung zur Prostitution, Betrugs und fünffachen Kindsmordes zum Tode verurteilt. Am 2. Februar 1905 wurde sie durch die Guillotine hingerichtet.
Nachwirkungen
Der Fall zählt zu den bekanntesten deutschen „Engelmacherinnen”-Fällen der Kaiserzeit, in denen verzweifelte Mütter ihre Kinder vermeintlichen Pflegepersonen anvertrauten, ohne deren wahre Absichten zu ahnen. Der Stoff wurde später literarisch verarbeitet, unter anderem in Kathrin Hankes Kriminalroman „Die Engelmacherin von St. Pauli”.