Denis Waxin
- Aktive Jahre
- 1985–1999
- Modus Operandi
- VergewaltigungErwürgenErsticken
Denis Georges Waxin wurde am 26. Juni 1968 im nordfranzösischen Loos geboren. Zwischen 1985 und 1999 entführte, vergewaltigte und tötete er im Raum Lille drei kleine Mädchen und verging sich an mehreren weiteren Kindern. Erst die Flucht eines seiner Opfer im Januar 1999 und ein DNA-Abgleich führten zu seiner Festnahme.
Taten
Sein erstes bekanntes Opfer war die siebenjährige Nathalie Hoareau, die er am 22. November 1985 in Lille tötete, er war zu diesem Zeitpunkt selbst erst 17 Jahre alt. Am 8. Oktober 1990 tötete er im Lilleer Stadtteil Wazemmes die neunjährige Cathy Monchaux, am 23. Juli 1992 im Stadtteil Moulins die vierjährige Nadjia Tebib. Zwischen den Morden verging er sich außerdem an mindestens zwei Jungen im Alter von 7 und 10 Jahren, im November und Dezember 1993. Am 6. Januar 1999 überfiel er im Lilleer Stadtteil Fives ein sechsjähriges Mädchen, das später unter dem Pseudonym Julie bekannt wurde. Er vergewaltigte sie, während eines Moments der Unachtsamkeit gelang ihr jedoch die Flucht.
Ermittlung und Festnahme
Das entkommene Mädchen lieferte den Ermittlern trotz des erlittenen Traumas eine erstaunlich präzise Beschreibung des Täters, unter anderem seiner grünen Jacke mit einem dreieckigen Aufdruck. Anhand eines Phantombilds und späterer Fotokonfrontationen erkannte sie ihn wieder. Parallel dazu hatten Ermittler an der Leiche der vierjährigen Nadjia Tebib Spermaspuren gesichert und daraus ein DNA-Profil erstellt. Nachdem das Mädchen ihn auf Fotografien wiedererkannt hatte, verglichen die Ermittler sein DNA-Profil mit der am Tatort von 1992 gesicherten Spur. Die Übereinstimmung verband ihn mit dem Mord an Nadjia Tebib. Im Januar 1999 wurde er vorgeladen, anschließend inhaftiert und gestand zunächst den Übergriff auf das entkommene Mädchen. Am 12. Juli 1999 legte er zusätzlich ein Geständnis zum Mord an Nadjia Tebib ab, einen Tag später vor dem Untersuchungsrichter zu allen drei Morden.
Prozess und Urteil
Am 31. Mai 2002 verurteilte ihn ein Schwurgericht zu lebenslanger Haft mit einer Sicherungsverwahrung von mindestens 30 Jahren. Für den Mord an Nathalie Hoareau, den er als Minderjähriger begangen hatte, wurde er am 12. September 2002 gesondert zu 20 Jahren Haft verurteilt. In der Berufung bestätigte das Gericht am 7. November 2003 die lebenslange Freiheitsstrafe, setzte die Sicherungsverwahrung aber auf 29 Jahre fest. Nach diesem Urteil ist eine bedingte Entlassung frühestens ab Januar 2028 möglich.
Nachwirkungen
Der Fall erschütterte die Region um Lille über anderthalb Jahrzehnte, da die drei Kindermorde lange Zeit unaufgeklärt blieben und erst der Mut des überlebenden Mädchens Julie die entscheidende Wende brachte. In der französischen Kriminalberichterstattung gilt der Fall bis heute als Beispiel dafür, wie die Aussage einer Überlebenden und der Vergleich einer älteren DNA-Spur zusammen eine jahrelange Mordserie aufklären konnten.