Christopher Craig
- Aktive Jahre
- 1952
- Modus Operandi
- ErschießenEinbruchKomplizen
Zwei Jugendliche brachen 1952 in ein Lagerhaus ein, nur einer von beiden schoss auf die Polizei und tötete einen Beamten. Trotzdem war es der Unbewaffnete, der am Galgen endete, während der Schütze selbst nach nur zehn Jahren Haft ein unauffälliges Leben als Handwerker begann. Christopher Craig blieb bis heute das lebende Gegenstück zu einem der bekanntesten Fehlurteile der britischen Rechtsgeschichte.
Werdegang
Christopher Craig wurde im Mai 1936 geboren, über seine Kindheit ist wenig überliefert. Mit 16 Jahren war er bereits mit einer modifizierten Schusswaffe unterwegs, einem Revolver vom Typ Colt New Service mit gekürztem Lauf und handgefertigter Munition.
Der Einbruch am 2. November 1952
Gemeinsam mit seinem 19-jährigen Bekannten Derek Bentley versuchte er, in ein Lagerhaus der Firma Barlow & Parker in der Tamworth Road in Croydon einzubrechen. Eine neunjährige Zeugin bemerkte die beiden und alarmierte die Polizei, woraufhin sich beide auf das Dach des Gebäudes flüchteten. Als die Beamten eintrafen, eröffnete Christopher das Feuer und verletzte Detective Sergeant Fred Fairfax an der Schulter. Sein Komplize soll in diesem Moment den bis heute umstrittenen Satz „Let him have it, Chris” gerufen haben. Christopher schoss weiter und tötete den 42-jährigen Police Constable Sidney George Miles mit einem Kopfschuss. Als seine Munition aufgebraucht war, sprang er rund neun Meter vom Dach und brach sich dabei die Wirbelsäule und das linke Handgelenk.
Urteil und Haft
Der Prozess fand vom 9. bis 11. Dezember 1952 vor dem Old Bailey statt. Weil er zur Tatzeit erst 16 Jahre alt war, durfte er nach britischem Recht nicht zum Tode verurteilt werden, das Gericht ordnete stattdessen eine Haft „nach dem Belieben Ihrer Majestät” ohne festgelegte Dauer an. Sein Komplize dagegen war zur Tatzeit bereits volljährig und wurde trotz seiner Unbewaffnetheit und trotz seiner vorherigen Festnahme durch die Polizei zum Tode verurteilt und am 28. Januar 1953 gehängt, ein Urteil, das erst 1998 posthum aufgehoben wurde.
Leben nach der Entlassung
Im Mai 1963 kam Christopher Craig nach zehn Jahren Haft frei, heiratete und arbeitete fortan als Klempner, ohne weiter strafrechtlich in Erscheinung zu treten. 1998 gab er eine öffentliche Stellungnahme ab, in der er die Unschuld seines hingerichteten Komplizen bestätigte und sich für dessen Tod entschuldigte. Weitere Informationen über sein späteres Leben sind nicht bekannt.