Christine Malèvre
- Aktive Jahre
- 1997–1998
- Modus Operandi
- Vergiftung
Eine Kollegin warf Christine Malèvre nach einer übermäßigen Morphingabe vor, einem Patienten den eigenen Tod genommen zu haben. Die veröffentlichte Entscheidung des französischen Kassationsgerichtshofs dokumentiert, wie aus dem Verdacht gegen die Krankenpflegerin eine Anklage wegen vorsätzlicher Tötungen wurde. 2003 sprach ein Berufungsgericht sie in sechs Fällen schuldig und verhängte zwölf Jahre Haft.
Arbeit im Krankenhaus
Christine hatte nach Aussagen aus ihrem Umfeld seit ihrer Jugend Krankenpflegerin werden wollen. Auf der neurologischen und pneumologischen Station betreute sie schwer kranke Menschen, darunter Patienten mit Krebs und anderen lebensbedrohlichen Erkrankungen. Kollegen bemerkten, dass einige Todesfälle auffallend plötzlich eintraten, wenn sie Dienst hatte.
Die psychologischen Gutachten beschrieben eine Frau, die sich zunehmend in eine persönliche Mission der „Erlösung” hineingesteigert habe. Sie traf Entscheidungen außerhalb ärztlicher Anordnungen und ohne ein geregeltes Verfahren. Diese Eigenmächtigkeit wurde später zum Kern des Strafverfahrens.
Verdächtige Todesfälle
1998 äußerte Christine zunächst, sie habe bis zu 30 sterbenskranken Menschen beim Tod geholfen. Später nahm sie einen großen Teil dieser Aussagen zurück. Ermittler untersuchten zahlreiche Krankenakten und konzentrierten die Anklage schließlich auf sieben Todesfälle.
Zu den eingesetzten Mitteln gehörten überdosierte Medikamente und Kalium. Angehörige widersprachen der Darstellung, sämtliche Patienten hätten ausdrücklich um den Tod gebeten. Im Fall von Denise Le Maout ging das Gericht davon aus, dass eine tödliche Kaliuminjektion ohne eine belegte Bitte des Opfers verabreicht worden war. Die Verfahren behandelten deshalb nicht nur medizinische Sterbehilfe, sondern vorsätzliche Tötungen ohne verlässlich festgestellten Willen der Betroffenen.
Ermittlungen und Prozess
Im Juli 1998 wurde Christine festgenommen und wegen vorsätzlicher Tötungen angeklagt. Der Fall löste in Frankreich eine breite Debatte über aktive Sterbehilfe aus. Verteidigung und Unterstützer stellten sie als mitfühlende Pflegerin dar, die unerträgliches Leiden habe beenden wollen. Angehörige mehrerer Toter wehrten sich gegen diese Deutung und betonten, ihre Familienmitglieder hätten nicht um eine Tötung gebeten.
Im Januar 2003 verurteilte das Schwurgericht der Yvelines sie wegen sechs Tötungen zu zehn Jahren Haft. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Am 15. Oktober 2003 bestätigte das Pariser Berufungsgericht die Schuld in sechs von sieben angeklagten Fällen und erhöhte die Strafe auf zwölf Jahre. Zudem durfte Christine lebenslang nicht mehr als Krankenpflegerin arbeiten.
Entlassung und Bedeutung
Christine Malèvre kam 2007 nach mehreren Jahren Haft frei. Ihr Fall bleibt ein Beispiel dafür, warum die Begriffe Sterbehilfe und Euthanasie eine genaue Prüfung des Patientenwillens nicht ersetzen. Selbst wenn ein Mensch unheilbar krank ist, folgt daraus keine Zustimmung zu einer tödlichen Medikamentengabe.
Die öffentliche Konzentration auf die Grundsatzdebatte verdeckte zeitweise die einzelnen Opfer und ihre Angehörigen. Das Gericht stellte nicht eine abstrakte medizinethische Position unter Strafe, sondern konkrete vorsätzliche Tötungen, bei denen die behauptete Zustimmung in mehreren Fällen nicht nachgewiesen war.