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Christa Lehmann

Der Dom zu Worms mit Rheinpromenade und Nibelungenbrücke
Struppig taucher, via Wikimedia Commons · CC BY 4.0
3
Opfer
frei
SerienmörderWorms , Deutschland
Aktive Jahre
1952–1954
Modus Operandi
Vergiftung

Eine einzige übrig gebliebene Praline führte die Ermittler 1954 zu Christa Lehmann. Das Konfekt enthielt E605, ein damals frei erhältliches Pflanzenschutzmittel. Exhumierungen bestätigten anschließend, dass auch ihr Ehemann und ihr Schwiegervater vergiftet worden waren. Das Mainzer Schwurgericht verhängte drei lebenslange Freiheitsstrafen.

Werdegang

Sie wurde am 24. Februar 1923 in Worms als Christa Ambros geboren. Ihre Mutter war wegen einer psychischen Erkrankung in einer Anstalt untergebracht, ihr Vater, ein Alkoholiker, vernachlässigte sie. 1946 heiratete sie Karl Franz Lehmann.

Kriminelle Aktivitäten

Am 27. September 1952 vergiftete sie ihren Ehemann Karl Lehmann mit E605, das sie zuvor an ihrem Dackel getestet und dem Opfer in Milch aufgelöst verabreicht hatte. Am 14. Oktober 1953 tötete sie ihren Schwiegervater Valentin Lehmann, dem sie das Gift in Joghurt mischte, während er mit dem Fahrrad unterwegs war. Am 14. Februar 1954 vergiftete sie schließlich Annie Hamann mit präparierten Pralinen, die eigentlich für Annies Mutter Eva Ruh bestimmt gewesen waren, die sie als abweisend empfand.

Namentlich bekannte Opfer (chronologisch):

  1. Karl Franz Lehmann, ihr Ehemann, vergiftet am 27. September 1952 in Worms
  2. Valentin Lehmann, ihr Schwiegervater, vergiftet am 14. Oktober 1953
  3. Annie Hamann, vergiftet am 14. Februar 1954

Ermittlung und Festnahme

Die beiden ersten Todesfälle wurden zunächst als natürlich eingestuft und nicht näher untersucht. Erst der Tod von Annie Hamann brachte den Durchbruch: Am Wormser Institut für Rechtsmedizin in Mainz gestand sie am 23. Februar 1954 die Tat. Professor Kurt Wagner entwickelte daraufhin das erste forensische Nachweisverfahren für E605 und bestätigte damit rückwirkend auch die Vergiftung ihres Mannes und Schwiegervaters anhand exhumierter Überreste.

Prozess

Der Prozess begann am 20. September 1954. Sie wurde zu dreifacher lebenslanger Haft verurteilt und äußerte dabei den vielzitierten Satz, in ihr sei „ein Drang” gewesen, „der stärker war” als sie selbst.

Nachwirkungen

Sie unternahm in der Haftanstalt Neuwied mehrere Suizidversuche, 1971 wurde sie nach Frankfurt verlegt. 1977 kam sie nach 23 Jahren Haft frei und nahm eine neue Identität an, unter der sie seither lebte. Über ihren weiteren Lebensweg und ein etwaiges Todesdatum ist öffentlich nichts bekannt.

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