Céline Lesage
- Aktive Jahre
- 2000–2007
Am 17. Oktober 2007 führte ein Fund im Keller eines Hauses in Valognes zu sechs verborgenen Leichen. Céline Lesage räumte vor Gericht ein, dass alle Neugeborenen gelebt hatten. Das Schwurgericht verurteilte sie 2010 wegen sechs Morden zu 15 Jahren Haft.
Verborgene Schwangerschaften
Nach außen führte Céline ein unauffälliges Familienleben und hatte einen älteren Sohn. Fünf der später getöteten Neugeborenen stammten aus einer früheren Beziehung, das sechste von ihrem neuen Partner Luc Margueritte. Sie verhütete nach eigenen Angaben nicht, verschwieg ihre Schwangerschaften jedoch gegenüber ihrem Umfeld und brachte die Kinder allein zu Hause zur Welt.
Die Leichen wickelte sie in Plastiksäcke und verbarg sie im Keller der gemeinsamen Wohnung. Die Taten blieben über Jahre unentdeckt. Während des späteren Prozesses konnte oder wollte sie kein klares Motiv nennen. Sie beschrieb Angst und ein Leben unter Druck, erklärte aber wiederholt, selbst nicht zu verstehen, warum sie die Kinder getötet hatte.
Entdeckung
Am 19. Oktober 2007 fand Luc Margueritte im Keller mehrere verdächtige Säcke. Darin lagen die sterblichen Überreste der sechs Säuglinge. Er verständigte die Behörden. Céline wurde festgenommen und gestand bald, die Kinder zwischen 2000 und September 2007 nach der Geburt getötet zu haben.
Die forensische Untersuchung konnte wegen des Zustands der Leichen nicht bei jedem Kind unabhängig beweisen, dass es lebend geboren worden war. Die Anklage stützte sich in diesem Punkt wesentlich auf ihr eigenes Geständnis. Vor Gericht bestätigte Céline ausdrücklich, dass alle sechs Kinder bei der Geburt gelebt hatten.
Prozess
Der viertägige Prozess begann im März 2010 vor dem Schwurgericht in Coutances. Céline räumte die Taten ein, blieb bei Fragen nach dem Grund aber weitgehend ohne Antwort. Gutachter beschrieben sie als zurückhaltend und introvertiert, sahen ihre Schuldfähigkeit jedoch nicht aufgehoben.
Am 18. März 2010 sprach das Gericht sie des sechsfachen Mordes schuldig und verhängte 15 Jahre Haft. Hinzu kamen zehn Jahre sozialgerichtliche Nachbetreuung mit einer möglichen zusätzlichen Strafe von fünf Jahren bei Verstößen. Die Staatsanwaltschaft hatte 16 Jahre und eine achtjährige Mindestsicherheitszeit beantragt.
Nachwirkungen
Der Fall gehörte zu mehreren französischen Verfahren jener Jahre, in denen Mütter wiederholt Schwangerschaften verheimlicht und Neugeborene getötet hatten. In der öffentlichen Debatte tauchte dafür häufig der Begriff Schwangerschaftsverdrängung auf. Im Prozess gegen Céline Lesage sahen die Gutachter jedoch keine Erklärung, die ihre strafrechtliche Verantwortung aufgehoben hätte.
Aus der 2010 verhängten Strafe lässt sich kein verlässliches tatsächliches Entlassungsdatum ableiten, weil Untersuchungshaft, Vollzugsentscheidungen und Auflagen berücksichtigt werden müssen. Öffentlich gesicherte neuere Angaben fehlen, deshalb ist nicht bekannt, ob Céline Lesage noch inhaftiert ist oder inzwischen entlassen wurde.