Brian Edward Burdett
- Aktive Jahre
- 1956
- Modus Operandi
- Vergiftung
Als die Sanitäter eintrafen, war für Moira Burdett nichts mehr zu tun. Ihr Ehemann hatte fast eine Stunde gewartet, bevor er überhaupt Hilfe rief, obwohl er genau wusste, was mit ihr geschah. In ihrem Magen fand die Gerichtsmedizin Zyanid, dasselbe Gift, das er Wochen zuvor an seinem Arbeitsplatz gestohlen hatte.
Werdegang
Brian Edward Burdett, geboren 1932, lebte mit seiner erst 21 Jahre alten Frau Moira in der Appleford Street im Londoner Stadtteil North Kensington. Über sein Leben vor der Tat ist wenig überliefert, außer dass er Zugang zu Zyanid hatte, vermutlich über seine berufliche Tätigkeit, und dieses Gift heimlich beiseiteschaffte.
Die Tat
Am 27. November 1956 kehrte Moira Burdett von einem Einkauf nach Hause zurück. Kurz darauf trank sie Tee, dem ihr Mann zuvor Zyanid beigemischt hatte. Sie starb noch am selben Abend. Erst nachdem sie bereits fast eine Stunde lang gelitten hatte, verständigte er einen Arzt, eine Verzögerung, die den Ermittlern später als klares Indiz für Vorsatz galt.
Bei der Obduktion fanden die Gerichtsmediziner tödliche Mengen Zyanid im Magen der jungen Frau. Neben ihrem Leichnam lag eine leere Giftflasche. Als die Polizei ihn dazu befragte, gestand er, das Zyanid von seiner Arbeitsstelle gestohlen zu haben.
Prozess
Der Prozess fand im Februar 1957 in London statt. Seine Verteidigung versuchte, die Tat als Suizid der jungen Frau darzustellen, mit dem Argument, Zyanid verleihe Wasser einen so auffälligen Geschmack und eine sichtbare Färbung, dass ein Opfer das Gift kaum unbemerkt hätte trinken können, ein Hinweis, der eher gegen als für einen heimlichen Giftmord aus der Hand eines anderen sprach. Die Geschworenen folgten dieser Argumentation nicht und sprachen ihn des Mordes schuldig, was nach damaligem britischen Recht automatisch mit der Todesstrafe geahndet wurde.
Nachwirkungen
Anders als viele andere zum Tode verurteilte Mörder seiner Zeit wurde das Urteil im Gnadenweg überprüft und die Hinrichtung ausgesetzt. Er entging damit dem Galgen, während sein Fall in der britischen Rechtsgeschichte als eines von mehreren Beispielen dafür steht, wie uneinheitlich die Praxis der Begnadigung in der Spätphase der britischen Todesstrafe angewendet wurde, kurz bevor sie in den 1960er Jahren endgültig abgeschafft wurde. Was aus ihm nach der verbüßten Haftstrafe wurde, ist nicht dokumentiert.