Benjamin Geen
- Aktive Jahre
- 2003–2004
- Modus Operandi
- Vergiftung
Ärzte am Horton General Hospital in Banbury bemerkten Ende 2003 etwas Beunruhigendes: Immer wieder erlitten Patienten mit eigentlich harmlosen Verletzungen plötzliche Atemstillstände, und immer war derselbe junge Pfleger im Dienst, wenn es passierte. Benjamin Geen injizierte seinen Patienten heimlich Medikamente, die ihre Atmung lähmten, angetrieben von dem, was ein Kriminologe später als „Heldensyndrom” beschrieb: die Lust am eigenen Wiederbelebungsversuch.
Werdegang
Geboren 1980, qualifizierte sich Benjamin Geen im April 2003 als examinierter Krankenpfleger und begann kurz darauf am Horton General Hospital im südenglischen Banbury zu arbeiten. Offiziell war er der Abteilung für kleinere Verletzungen zugeteilt, verließ seinen Posten jedoch häufig unerlaubt, um in der Notaufnahme auszuhelfen.
Die Taten
Zwischen Dezember 2003 und Februar 2004 injizierte er wiederholt Patienten unautorisiert Wirkstoffe wie Insulin, das Muskelrelaxans Vecuronium und Beruhigungsmittel. Die Substanzen lösten Atemstillstände aus, die er anschließend selbst zu behandeln versuchte. Zwei seiner Patienten überlebten das nicht: Der 65-jährige Anthony Bateman und der 75-jährige David Onley starben im Januar 2004 an den Folgen der heimlichen Injektionen. Mindestens 15 weitere Patienten erlitten durch sein Handeln schwere gesundheitliche Schäden.
Ermittlung und Festnahme
Krankenhausintern fiel ein ungewöhnliches Muster auf: Innerhalb weniger Wochen häuften sich Atemstillstände bei Patienten mit eigentlich unkomplizierten Diagnosen wie ausgekugelten Schultern, und stets war er im Dienst gewesen. Die Polizeibehörde Thames Valley setzte daraufhin bis zu 40 Beamte auf den Fall an, unabhängige Mediziner werteten toxikologische Befunde aus. Am 9. Februar 2004 wurde er bei seiner Ankunft im Krankenhaus verhaftet, in seiner Tasche fanden die Beamten eine Spritze mit einer tödlichen Dosis Vecuronium, deren Inhalt er beim Anblick der Polizisten noch in seine Jacke zu entleeren versuchte.
Prozess
Am Oxford Crown Court wurde Benjamin Geen im April 2006 der zweifachen Tötung sowie 15-facher schwerer Körperverletzung für schuldig befunden, die meisten Schuldsprüche fielen einstimmig. Das Gericht verhängte 17 lebenslange Freiheitsstrafen mit einer Mindestverbüßungszeit von 30 Jahren, frühestens ab 2035 kommt eine Entlassung auf Bewährung infrage.
Nachwirkungen
Benjamin Geen beteuert bis heute seine Unschuld. Ein Berufungsantrag scheiterte 2009, das Berufungsgericht bezeichnete die Beweislage als „überwältigend”. Auch drei Anträge bei der unabhängigen Criminal Cases Review Commission, zuletzt 2020, wurden abgelehnt, obwohl seine Verteidigung inzwischen mit statistischen Gutachten argumentiert, die die auffällige Häufung der Vorfälle relativieren sollen. Damit reiht er sich neben Fällen wie dem des Arztes Harold Shipman in eine kleine, besonders erschütternde Gruppe britischer Mordfälle ein, in denen ausgerechnet Angehörige heilender Berufe zu Tätern wurden.