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Armin Meiwes

genannt „Kannibale von Rotenburg"

Historische Altstadt und Stadtmauer von Rotenburg an der Fulda
Mittlerer Fuldataler, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0
1
Opfer
„Kannibale von Rotenburg"
inhaftiert
Mörder — Rotenburg an der Fulda , Deutschland
Aktive Jahre
2001

Armin Meiwes wurde am 1. Dezember 1961 in Essen geboren. Am 9. März 2001 traf er in seinem Haus im Rotenburger Ortsteil Wüstefeld den 43 Jahre alten Berliner Diplom-Ingenieur Bernd Jürgen Armando Brandes. Beide Männer hatten sich über ein Internetforum für Kannibalismusfantasien verabredet. Armin tötete den Besucher, zerlegte dessen Leiche und verzehrte in den folgenden Monaten Teile davon.

Werdegang und Fantasien

Armin wuchs zeitweise mit zwei älteren Halbbrüdern auf. Nachdem sein Vater und die Brüder die Familie verlassen hatten, lebte er allein mit seiner Mutter. Später führte er seine Vorstellung, einen anderen Mann durch das Essen dauerhaft in sich aufzunehmen, auf Einsamkeit und den Wunsch nach einem jüngeren Bruder zurück. Diese Deutung stammt aus seinen eigenen Aussagen und erklärt die Tat nicht medizinisch.

Nach der Schule diente Armin bei der Bundeswehr, wurde Unteroffizier und schied als Oberfeldwebel aus. Anschließend arbeitete er als Computertechniker für ein Bankenrechenzentrum in Kassel. Nach dem Tod seiner Mutter 1999 lebte er allein in dem großen Fachwerkhaus in Wüstefeld.

Im Internet fand er Foren, in denen Männer Fantasien darüber austauschten, Menschen zu essen oder selbst gegessen zu werden. Armin schrieb mit zahlreichen Interessenten und traf mehrere von ihnen. Nach den Feststellungen und Zeugenaussagen in den Verfahren ließ er Männer gehen, sobald sie ihre Zustimmung zurücknahmen. Das belegte, dass er sein Verhalten steuern konnte. Zugleich suchte er nach der späteren Tat erneut nach einem Opfer.

Bernd Jürgen Armando Brandes

Bernd Jürgen Armando Brandes arbeitete in leitender Position bei Siemens in Berlin. Bekannte berichteten später, dass der 43-Jährige schon vor dem Kontakt mit Armin extreme Verstümmelungs- und Todesfantasien geäußert hatte. Im Februar 2001 begegneten sich beide online. Der Berliner wusste, was der Gastgeber plante, und äußerte wiederholt den Wunsch, getötet und gegessen zu werden.

Diese Zustimmung war tatsächlich vorhanden, aber nicht grenzenlos wirksam. Der Wunsch des Opfers machte die vorsätzliche Tötung nicht erlaubt. Vor Gericht ging es außerdem darum, ob Bernd Jürgen Armando Brandes nach Alkohol, Schlaf- und Schmerzmitteln sowie schwerem Blutverlust noch frei entscheiden konnte. Entscheidend war schließlich auch, dass Armin nicht lediglich einen fremden Sterbewunsch erfüllte, sondern seine eigene, sexuell besetzte Fantasie verwirklichte.

Die Tat in Wüstefeld

Am 9. März 2001 holte Armin den Besucher am Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe ab. Im Haus ließ Bernd Jürgen Armando Brandes sich zunächst einen Teil seines Penis abtrennen. Beide versuchten, das abgetrennte Körperteil zu essen. Der Versuch misslang. Der Verletzte nahm Medikamente und Alkohol zu sich, verlor viel Blut und lag längere Zeit in einer Badewanne.

Mehrere Stunden später brachte Armin den stark geschwächten Mann in einen vorbereiteten Raum und tötete ihn mit einem Messerstich in den Hals. Er filmte wesentliche Teile des Geschehens. Anschließend zerlegte er die Leiche, fror Fleisch ein und vergrub weitere Überreste auf dem Grundstück. In den folgenden Monaten bereitete er wiederholt Portionen zu. Angaben zu Mengen und einzelnen Mahlzeiten schwanken in der Berichterstattung. Gesichert ist, dass bei der Durchsuchung noch mehrere Kilogramm menschlicher Überreste in einer Gefriertruhe lagen.

Entdeckung und Festnahme

Armin veröffentlichte später erneut Anzeigen und deutete gegenüber einem Kontakt an, bereits einen Menschen getötet zu haben. Ein Student aus Innsbruck informierte die Polizei. Im Dezember 2002 durchsuchten Ermittler das Haus in Wüstefeld. Sie fanden Körperteile, Blutspuren und die Videoaufnahme. Der Hausbesitzer gestand die Tat und führte die Beamten zu vergrabenen Überresten.

Das Video bestätigte, dass Bernd Jürgen Armando Brandes der Verstümmelung und Tötung zugestimmt hatte. Es zeigte jedoch auch seinen körperlichen Verfall und die längere Zeitspanne, in der Armin hätte abbrechen und Hilfe holen können. Kannibalismus ist im deutschen Strafgesetzbuch kein eigener Straftatbestand. Verfolgt wurden deshalb die Tötung und der Umgang mit der Leiche.

Vom Totschlagsurteil zum Mordurteil

Das Landgericht Kassel verurteilte Armin am 30. Januar 2004 wegen Totschlags zu acht Jahren und sechs Monaten Haft. Eine Tötung auf Verlangen nach Paragraf 216 StGB verneinte das Gericht, weil der Täter nicht allein durch den Wunsch des Opfers bestimmt worden war. Für Mord hielt die Kammer die Voraussetzungen zunächst ebenfalls nicht für bewiesen.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil am 22. April 2005 auf. Der 2. Strafsenat beanstandete vor allem die Bewertung des sexuellen Motivs und der Frage, ob Armin zur Befriedigung des Geschlechtstriebs getötet hatte. Der Fall musste vor einer anderen Strafkammer neu verhandelt werden.

Am 9. Mai 2006 verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main Armin wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Kammer sah das Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs als erfüllt an. Sie stellte keine besondere Schwere der Schuld fest und ordnete keine Sicherungsverwahrung an. Am 7. Februar 2007 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision als offensichtlich unbegründet. Damit wurde das Mordurteil rechtskräftig. Eine Verfassungsbeschwerde blieb ebenfalls erfolglos.

Aussagen, Reue und Haftstatus

In den Prozessen und späteren Interviews schilderte Armin seine Fantasie als Wunsch nach vollkommener Verbindung. Im ersten Verfahren sagte er zugleich, jeder Mensch könne über sein Leben und seinen Körper bestimmen. Im Schlusswort bekundete er Reue und erklärte: „Ich brauche das nicht mehr.” 2007 bezeichnete er sich in einem von der Justiz genehmigten Fernsehinterview als behandlungsbedürftig. Eine seiner bekanntesten Aussagen betrifft eine Frage, die der Fall beinahe zwangsläufig aufwirft: “Wie schmeckt Menschenfleisch?”.

Armin verbüßt die lebenslange Freiheitsstrafe in der JVA Kassel I. Anträge auf bedingte Entlassung scheiterten 2017 und 2020 an einer ungünstigen Legal- und Sozialprognose. Ein 2025 erneut eingeleitetes Verfahren war Anfang Februar 2026 noch nicht entschieden. Nach einem neuen Prognosegutachten empfahl ein Sachverständiger weitere Therapieansätze. Die Staatsanwaltschaft sprach sich gegen eine Entlassung aus. Solange keine anderslautende Gerichtsentscheidung ergeht, bleibt der heute inhaftierte Täter zu lebenslanger Haft verurteilt.

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