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Anthony Anderson

Sitzungssaal des britischen House of Lords in London, dessen Urteil 2002 die Haftpraxis für Lebenslänglich-Häftlinge wie Anthony Anderson veränderte
UK Parliament / Wikimedia Commons · CC BY 3.0
2
Opfer
inhaftiert
Serienmörder , Großbritannien
Aktive Jahre
1986–1987
Modus Operandi
EinbruchStumpfe Gewalt

Zwei tödliche Einbrüche machten Anthony Anderson zum Lebenslänglichen. Erst sein Streit um fünf zusätzliche Mindesthaftjahre machte den Fall zum britischen Präzedenzfall: Das House of Lords entschied 2002, dass ein Innenminister keine richterliche Strafzumessung übernehmen darf. Die Entscheidung veränderte die Haftprüfung für Hunderte weitere Gefangene.

Die Taten

Im September 1986 drang er in das Haus des 60 Jahre alten Thomas Walker ein. Der Mann befand sich bereits in erkennbar schlechter gesundheitlicher Verfassung. Anthony Anderson schlug und trat ihn während des Einbruchs, woraufhin der Mann einen Herzinfarkt erlitt und starb. Im Mai 1987 wiederholte sich das Muster: Bei einem weiteren Einbruch trat er den 35 Jahre alten Michael Tierney zu Tode. In beiden Fällen entwendete er zusätzlich Eigentum aus den Wohnungen der Opfer.

Prozess und Verurteilung

1988 wurde Anthony Anderson des zweifachen Mordes für schuldig befunden und zu zwei lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Der Prozessrichter empfahl eine Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren, bevor eine vorzeitige Entlassung überhaupt geprüft werden könnte. Nach damaliger britischer Rechtspraxis lag die endgültige Festsetzung dieser Mindestdauer jedoch nicht beim Gericht, sondern beim Innenminister. 1994 nutzte der amtierende Innenminister Michael Howard genau diese Befugnis und hob die Mindestverbüßungsdauer eigenmächtig auf 20 Jahre an, sechs Jahre nach dem eigentlichen Urteil.

Der Rechtsstreit vor dem House of Lords

Gegen diese nachträgliche Verschärfung klagte er mit der Begründung, ein Regierungsmitglied dürfe keine Strafzumessung vornehmen, die eigentlich einem unabhängigen Gericht vorbehalten sei. Am 25. November 2002 gab ihm das House of Lords in letzter Instanz recht: Die Festsetzung der Mindesthaftdauer sei der Sache nach ein Teil der Strafzumessung und müsse daher durch ein unabhängiges, unparteiisches Gericht erfolgen, wie es Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verlangt. Der Innenminister erfülle diese Voraussetzung nicht, weil er als Mitglied der Regierung naturgemäß nicht unabhängig sei. Die Lordrichter erklärten die entsprechende gesetzliche Grundlage, Section 29 des Crime (Sentences) Act 1997, für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention.

Nachwirkungen

Das Urteil betraf nicht nur Anthony Anderson selbst, sondern rund 225 weitere britische Häftlinge mit lebenslanger Freiheitsstrafe, deren Mindestverbüßungsdauer zuvor ebenfalls vom Innenminister festgesetzt worden war. Der Gesetzgeber reagierte mit dem Criminal Justice Act 2003: Seit dessen Inkrafttreten am 18. Dezember 2003 liegt die Festsetzung der Mindesthaftdauer bei Lebenslänglich-Strafen ausschließlich bei den Gerichten, die politische Einflussnahme auf einzelne Haftentscheidungen wurde damit endgültig beendet. Anthony Anderson selbst blieb von seinem eigenen Erfolg vor Gericht unberührt, er sitzt weiterhin seine lebenslange Haftstrafe ab.