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András Pándy

genannt „Blaubart von Brüssel"

Der Grand Place in Brüssel
Diana Popescu, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 3.0
6
Opfer
„Blaubart von Brüssel"
verstorben
SerienmörderBrüssel , Belgien
Aktive Jahre
1986–1989

Sechs Angehörige waren verschwunden, doch keine Leiche lag dem Brüsseler Schwurgericht vor. Geständnisse von Ágnes Pándy und eine Kette von Indizien reichten dennoch: Am 5. März 2002 sprach die Jury András Pándy wegen aller sechs Familienmorde schuldig. Der zeitgenössische Prozessbericht von Le Temps dokumentiert auch die lebenslange Strafe am folgenden Tag.

Werdegang

Nach dem gescheiterten ungarischen Volksaufstand von 1956 floh er nach Belgien, wo er als Pastor einer kleinen ungarischen protestantischen Gemeinde in Brüssel sowie als Religionslehrer der Vereinigten Protestantischen Kirche arbeitete und sich den Ruf eines respektierten Geistlichen erwarb.

Taten

Zwischen 1986 und 1989 verschwanden nacheinander seine Mutter Ilona, seine zweite Ehefrau Edith, seine Söhne Dániel und Zoltán sowie zwei seiner Stiefkinder spurlos. Um Verdacht zu vermeiden, fälschte er Postkarten und Zeugenaussagen, die den Eindruck erweckten, die Verschwundenen seien lediglich ausgewandert. Zusätzlich missbrauchte er über Jahre seine Tochter Ágnes und ein weiteres, überlebendes Stiefkind sexuell.

Ermittlung und Festnahme

1992 erstattete Ágnes Pándy Anzeige wegen des sexuellen Missbrauchs, die Ermittlungen blieben zunächst folgenlos. Erst 1997, im Zuge der durch den Fall Marc Dutroux ausgelösten Überprüfung ungeklärter Vermisstenfälle, nahmen Ermittler den Geistlichen fest. Die Leichen der sechs Familienmitglieder wurden nie gefunden. Diese Lücke machte die Aussagen seiner Tochter und die Indizien zu vorgetäuschten Lebenszeichen besonders wichtig.

Prozess

Am 6. März 2002 wurde er wegen sechsfachen Mordes an seinen Familienangehörigen sowie wegen Inzests zu lebenslanger Haft verurteilt. Seine Tochter Ágnes erhielt für ihre Mitwirkung an den Taten 21 Jahre Haft.

Nachwirkungen

András Pándy starb am 23. Dezember 2013 im Gefängnis von Brügge. Der belgische Rundfunk VRT nennt in seinem Nachruf sechs Mordschuldsprüche, einen Mordversuch und die Vergewaltigung dreier Töchter beziehungsweise Adoptivtöchter. Unbewiesene Behauptungen über weitere Opfer gehören nicht zur gerichtlichen Bilanz.