Albrecht B.
- Aktive Jahre
- 2020
- Modus Operandi
- Stumpfe Gewalt
Albrecht B., zur Tatzeit 38 Jahre alt und aus der Region Rostock stammend, erschlug am 11. Dezember 2020 im niedersächsischen Wrestedt (Landkreis Uelzen) die 56 Jahre alte Petra H., die Mutter einer Frau, die er zuvor monatelang gestalkt hatte. In der deutschen Berichterstattung wurde durchgängig nur sein anonymisierter Name verwendet, sein vollständiger Nachname ist öffentlich nicht bekannt.
Vorgeschichte
Er hatte die rund fünf Jahre jüngere Tochter des späteren Opfers bei einer gemeinsamen Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten in Bayern kennengelernt und begann sie in der Folge zu stalken, unter anderem soll er sie mehrfach sexuell belästigt haben. Die Frau erstattete deshalb Anzeige. Als die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte, drohte er ihr laut ihren eigenen Angaben: „Ich töte dich und deine Eltern!” Eine daraufhin im Oktober 2020 erstattete zweite Anzeige wegen Bedrohung blieb nach ihrer Schilderung ohne ernsthafte Reaktion der Polizei.
Die Tat
Da er die neue Adresse der Frau im Raum Rostock nicht in Erfahrung bringen konnte, fuhr er am 11. Dezember 2020 zum Elternhaus in Wrestedt, um sich dort für die Anzeige an ihr zu rächen. Als die ihm unbekannte Mutter die Haustür öffnete, griff er sie sofort an und schlug mit einer Eisenstange und einem Beil rund 30 Mal auf Kopf, Hals und Bauch ein. Anschließend wählte er selbst den Polizeinotruf und wurde bei Eintreffen der Beamten widerstandslos auf dem Grundstück festgenommen.
Ermittlung und Prozess
Er gestand die Tat noch am Tatort mehrfach mündlich, schwieg zunächst jedoch zu den Hintergründen. Ab dem 6. Mai 2021 verhandelte die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht gegen ihn wegen Mordes, unter anderem wegen der Vielzahl an Beteiligten im Tagungszentrum eines Lüneburger Hotels statt im Gerichtsgebäude selbst. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die ihm unbekannte Frau heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben, um sich an ihrer Tochter zu rächen. Im Mai 2021 verurteilte das Gericht ihn zu lebenslanger Haft und stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Der vorsitzende Richter Franz Kompisch begründete das Urteil mit den Worten: „Sie gingen kühl, kaltblütig und überlegt vor. Einzig allein aus Rache. Es ist eine scheußliche Tat.”
Nachwirkungen
Der Fall sorgte überregional für Aufsehen, weil die Tochter des Opfers ihre Bedrohungsanzeige nach eigener Schilderung nicht ernst genommen sah, bevor es zu der tödlichen Eskalation kam. Er sitzt seither in Haft.