Abdullah Shah
- Aktive Jahre
- 1992–1996
- Modus Operandi
- ErschießenStumpfe GewaltKomplizenBrandstiftung
Eine Zeugin berichtete vor Gericht von einem getöteten Bräutigam, andere Angehörige warfen Abdullah Shah die Ermordung eigener Familienmitglieder vor. Der Milizionär wurde 2002 nach einem nur etwa zweistündigen Wiederholungsverfahren zum Tode verurteilt. Menschenrechtler hielten die Vorwürfe für schwerwiegend, bezeichneten das Verfahren ohne Verteidiger aber als grundlegend unfair. 2004 ließ ihn die afghanische Übergangsregierung als ersten Menschen seit dem Sturz der Taliban hinrichten.
Werdegang
In den frühen 1990er Jahren kämpften nach dem Sturz der kommunistischen Regierung mehrere Mudschaheddin-Fraktionen um Kabul. Abdullah Shah führte im Distrikt Paghman westlich der Hauptstadt eine bewaffnete Gruppe unter dem Milizführer Abdurrab Rasul Sayyaf. Zeugen beschrieben Erpressungen, Entführungen und Tötungen von Dorfbewohnern. Später soll er auch an einem Kontrollpunkt bei Sarobi für Faryadi Sarwar Zardad gehandelt haben. Diesen Teil der Vorwürfe bestritt er.
Unter den Kämpfern soll er sich durch besondere Grausamkeit hervorgetan haben. Zeugen berichteten später vor Gericht, er habe gefangene Reisende mit den Zähnen angegriffen und verstümmelt, weshalb ihm in der Miliz der Beiname „Hund des Warlords” anhaftete. Der Warlord soll ihn zeitweise wie ein Tier an einer Kette in einer Höhle gehalten und ihn gezielt zur Einschüchterung gefangener Reisender vorgeführt haben.
Taten
Die zeitgenössische Berichterstattung der Washington Post nennt zahlreiche Anschuldigungen, aber keine belastbare einheitliche Opferbilanz. Im Juli 2002 klagte die afghanische Justiz Abdullah Shah wegen der Tötung einer Ehefrau, zweier Kinder und zweier Dorfbewohner aus Paghman an. Die afghanische Menschenrechtskommission schrieb ihm außerdem den Tod von 16 Menschen zu, die in einem Fahrzeug verbrannt worden seien. Diese Zuordnung ist nicht mit einem öffentlich zugänglichen Urteil belegt und bleibt deshalb von den fünf konkreten Anklagefällen getrennt. Eine weitere Ehefrau berichtete, er habe sie über Monate geschlagen und mit kochendem Wasser schwer verletzt; sie überlebte.
Festnahme und Prozess
Nach dem Sturz der Taliban 2001 wurde er festgenommen und vor ein afghanisches Sondergericht in Kabul gestellt. Zahlreiche Zeugen und Beschwerdeführer sagten gegen ihn aus. Ein erstes Gericht verhängte 20 Jahre Haft. Nachdem ein Richter wegen eines Bestechungsvorwurfs entlassen worden war, ordnete der Oberste Gerichtshof ein neues Verfahren an. Die zweite Verhandlung dauerte laut Prozessbeobachtern nur etwa zwei Stunden; Abdullah Shah hatte keinen Verteidiger und bestritt die Vorwürfe. Das Gericht verurteilte ihn zum Tode. Amnesty International und weitere Menschenrechtler kritisierten, dass das Verfahren grundlegende rechtsstaatliche Standards nicht erfüllte.
Hinrichtung
Hamid Karzai unterzeichnete das Todesurteil persönlich. Am 20. April 2004 wurde er im Gefängnis Pul-e-Charkhi in Kabul durch einen Schuss in den Hinterkopf hingerichtet. Es war die erste offiziell genehmigte Hinrichtung in Afghanistan seit dem Ende der Taliban-Herrschaft und markierte den Versuch der neuen Regierung, Straftaten aus der Bürgerkriegszeit sichtbar zu ahnden, auch wenn Kritiker bemängelten, dass die eigentlichen Befehlshaber der Miliz, allen voran Faryadi Sarwar Zardad, zu diesem Zeitpunkt bereits im Ausland lebten und der afghanischen Justiz nicht zur Verfügung standen.
Nachwirkungen
Faryadi Sarwar Zardad selbst wurde erst ein Jahr später, 2005, in Großbritannien vor Gericht gestellt und wegen Folter und Geiselnahme verurteilt, allerdings nicht in Afghanistan und nicht wegen der ihm zugeschriebenen Mordvorwürfe. Abdullah Shah blieb der einzige unmittelbar an den Kontrollpunkten von Sarobi handelnde Täter, der in Afghanistan selbst für die Taten der Miliz zur Verantwortung gezogen wurde.