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Der Fall Maria Rohrbach

Der Aasee in Münster, wo 1957 die Leichenteile von Hermann Rohrbach gefunden wurden
Der Aasee in Münster, wo 1957 die Leichenteile von Hermann Rohrbach gefunden wurden. Hrz29vv, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 3.0

Am 12. April 1957 fanden spielende Kinder am Aasee in Münster zwei in Papier eingeschlagene Pakete mit menschlichen Leichenteilen. Die Ermittler identifizierten die Überreste als den 47 Jahre alten Anstreicher Hermann Rohrbach. Seine Frau Maria wurde noch im selben Jahr festgenommen und 1958 aufgrund von Indizien und einem fehlerhaften chemischen Gutachten zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Erst ein Wiederaufnahmeverfahren deckte 1961 gravierende methodische Fehler in diesem Gutachten auf und führte zu ihrem Freispruch, allerdings nur „aus Mangel an Beweisen”, nicht wegen bewiesener Unschuld. Der wirkliche Täter wurde nie ermittelt. Der Fall gilt bis heute als einer der bekanntesten Justizirrtümer der bundesdeutschen Geschichte.

Eine Zweckehe

Maria Wior wurde 1929 in Münster geboren, wuchs unter schwierigen Verhältnissen auf und arbeitete zunächst als Hausmädchen. 1950 heiratete sie den 16 Jahre älteren Hermann Rohrbach. Die Ehe war nach übereinstimmenden späteren Darstellungen vor allem eine Zweckgemeinschaft: Er war homosexuell und infolge nationalsozialistischer Zwangssterilisation zeugungsunfähig, sie hatte mehrere Affären, unter anderem mit einem britischen Besatzungssoldaten.

Der Leichenfund

Bereits einige Wochen vor dem Fund am Aasee war in der Umgebung Münsters eine kopflose Leiche entdeckt worden, ohne dass die Ermittler einen Zusammenhang mit dem Fall untersuchten. Am 12. April 1957 wurde der Oberkörper Hermann Rohrbachs zunächst von einem Gärtner entdeckt, kurz darauf fanden Kinder weitere Leichenteile im Uferbereich. Die Polizei richtete den Verdacht rasch gegen die Ehefrau des Toten.

Der erste Prozess

Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf das Gutachten des Chemikers Walter Specht, der behauptete, in Hermann Rohrbachs sterblichen Überresten sowie im Kaminrohr der Wohnung erhebliche Mengen Thallium gefunden zu haben. Die Staatsanwaltschaft konstruierte daraus die These, Maria habe ihren Mann über Wochen mit Rattengift im Malvenblütentee vergiftet und die Leiche anschließend zersägt. Dem Gutachten fehlte allerdings die Erkenntnis, dass gewöhnlicher Kaminruß natürlicherweise Thallium enthält, weder Rattengift noch entsprechender Tee wurden in der Wohnung gefunden, und die behauptete Giftmenge hätte weit vor dem angenommenen Todeszeitpunkt tödlich wirken müssen. Der vorsitzende Richter Georg Heukamp behandelte die Angeklagte während der Verhandlung offen feindselig und wertete ihre Unschuldsbeteuerungen als Lüge. Am 18. April 1958 wurde sie zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt und in die Frauenstrafanstalt Anrath eingeliefert.

Die Wiederaufnahme

Im außergewöhnlich trockenen Sommer 1959 wurde in einem ausgetrockneten Tümpel der bis dahin fehlende Schädel des Opfers gefunden, ein Beweisstück, das die ursprüngliche Vergiftungsthese zusätzlich infrage stellte. Am 3. Mai 1961 begann das Wiederaufnahmeverfahren. Der Physiker Heinrich Kaiser wies gravierende methodische Mängel in Walter Spechts Analyseverfahren nach: Die angebliche Thallium-Vergiftung ließ sich mit den vorliegenden Daten schlicht nicht belegen. Am 30. Juni 1961 sprach das Gericht Maria frei, allerdings ausdrücklich „aus Mangel an Beweisen” und nicht wegen erwiesener Unschuld. Eine Haftentschädigung erhielt sie deshalb nicht, das Gericht sah weiterhin „erheblichen Tatverdacht” gegen sie.

Ein bis heute ungelöster Mord

Wer Hermann Rohrbach tatsächlich tötete, blieb ungeklärt. Die Ermittlungen konzentrierten sich über Jahre fast ausschließlich auf seine Frau, mögliche andere Spuren, etwa aus seinem Umfeld als homosexueller Mann im Deutschland der 1950er Jahre, wurden nach vorliegenden Quellen nicht mit vergleichbarer Intensität verfolgt.

Nachwirkungen

Nach ihrem Freispruch erhielt Maria eine neue Identität und zog zunächst nach England, später lebte sie unter anderem in Krefeld. Der bayerische Justizminister Albrecht Haas ordnete eine Überprüfung aller abgeschlossenen Verfahren an, in denen Walter Specht als Gutachter tätig gewesen war. Georg Heukamp wurde 1961 vom Strafvorsitz abgelöst. Der Fall inspirierte mehrere Fernsehdokumentationen, eine DDR-Fernsehspielreihe sowie journalistische Aufarbeitungen bis in die Gegenwart und gilt in der Rechtsgeschichte als Lehrbeispiel dafür, wie unzureichend geprüfte Sachverständigengutachten und öffentlicher Vorverurteilungsdruck zusammenwirken können. Wie ein solches Verfahren, mit dem ein Fehlurteil nachträglich aufgehoben werden kann, grundsätzlich funktioniert, erklärt der Artikel Was ist ein Wiederaufnahmeverfahren?.

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