Getöteter Zugbegleiter: Nebenklage und Verteidigung legen Revision ein
Nach dem Urteil wegen des tödlichen Angriffs auf den Zugbegleiter Serkan Çalar haben sowohl Vertreter der Familie als auch die Verteidigung Revision eingelegt. Das Urteil des Landgerichts Zweibrücken ist damit weiterhin nicht rechtskräftig.
Beide Seiten greifen das Urteil an
Nach Angaben des Landgerichts gingen Revisionen von zwei Vertretern der Nebenklage und von der Verteidigung des Verurteilten ein. Die Beteiligten verfolgen dabei entgegengesetzte Ziele.
Die Nebenklage kritisiert, dass das Gericht keinen Tötungsvorsatz angenommen hatte. Sie hatte eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags gefordert. Die Verteidigung hält dagegen bereits die verhängten zehn Jahre Haft für zu hoch und sieht einen minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge.
Bundesgerichtshof prüft mögliche Rechtsfehler
Nun ist der Bundesgerichtshof mit dem Fall befasst. In einer Revision wird nicht der gesamte Prozess mit allen Zeugen neu geführt. Geprüft wird zunächst, ob dem Landgericht bei der Anwendung des Rechts oder im Verfahren Fehler unterlaufen sind.
Bestätigt der Bundesgerichtshof das Urteil, wird es rechtskräftig. Hebt er es ganz oder teilweise auf, kann eine neue Verhandlung vor einer anderen Strafkammer erforderlich werden. Wann über die Revisionen entschieden wird, war zunächst offen.
Serkan Çalar war Anfang Februar 2026 bei einer Fahrscheinkontrolle in einem Regionalexpress nahe Landstuhl mit schweren Faustschlägen angegriffen worden. Der 36-Jährige starb zwei Tage später an den Folgen einer Hirnblutung.
Rückblick So begann der Fall Zehn Jahre Haft nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter in der Westpfalz Erste Meldung lesen