Winnenden: Bewährungsstrafe für Vater des Täters rechtskräftig
Knapp vier Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen endete das Strafverfahren gegen den Vater des Täters mit einer rechtskräftigen Bewährungsstrafe.
Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung
Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn am 15. Februar 2013 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die später verwendete Pistole und Munition nicht vorschriftsgemäß verwahrt hatte.
Das Urteil erging nach einer teilweisen Aufhebung der ersten Entscheidung durch den Bundesgerichtshof. Mit dem neuen Urteil war das Strafverfahren abgeschlossen.
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf weitere Verbote
Ebenfalls 2013 nahm das Bundesverfassungsgericht drei Verfassungsbeschwerden von Hinterbliebenen nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerden zielten auf weitergehende gesetzliche Einschränkungen, darunter ein Verbot bestimmter Sportwaffen.
Das Gericht stellte keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf genau diese zusätzlichen Maßnahmen fest. Die Entscheidung bedeutete nicht, dass Änderungen des Waffenrechts unzulässig wären, sondern dass der Gesetzgeber innerhalb seines Gestaltungsspielraums bereits Schutzvorkehrungen getroffen hatte.
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