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Update

Mord an Theo van Gogh: Aufsicht findet keine Hinweise auf Helfer

Das Gebäude des niederländischen Geheimdienstes AIVD in Zoetermeer
FaceMePLS, via Wikimedia Commons · CC BY 2.0

Elf Jahre nach dem Mord an Theo van Gogh untersuchte die niederländische Geheimdienstaufsicht CTIVD erneut die Frage, ob Mohammed Bouyeri bei der Vorbereitung Unterstützung hatte.

Keine konkreten Belege für Mitwisser

Der am 3. Dezember 2015 veröffentlichte Bericht fand keine konkreten Hinweise darauf, dass andere Personen Bouyeri bei der Tat halfen oder seinen Plan im Voraus kannten. Damit bestätigte die Aufsicht die Theorie eines organisierten Helferkreises nicht.

Die Prüfung ergab außerdem keine Belege für den Vorwurf, relevante Tonaufnahmen des Inlandsgeheimdienstes AIVD seien gelöscht worden. Der Bericht unterschied dabei zwischen Kontakten Bouyeris in einem islamistischen Umfeld und einem nachweisbaren Wissen über den konkreten Mordplan.

Kritik am Informationsaustausch

Kritisch bewertete die CTIVD den damaligen Informationsfluss zwischen dem AIVD und der Staatsanwaltschaft. Erkenntnisse seien nicht immer klar und vollständig weitergegeben worden.

Diese Mängel begründeten nach Ansicht der Aufsicht jedoch keinen Nachweis, dass ein Helfer übersehen oder belastendes Material absichtlich beseitigt worden war.

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