Schongau: Extremismus-Zentralstelle übernimmt Ermittlungen
Nach dem Angriff auf zwei Schülerinnen am Welfen-Gymnasium in Schongau hat die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus die Ermittlungen übernommen. Die Generalstaatsanwaltschaft München begründete den Schritt mit Anhaltspunkten für eine extremistische Tatmotivation.
Haftbefehl wegen zweifachen versuchten Mordes
Gegen den 16-jährigen Tatverdächtigen erließ das Amtsgericht München Haftbefehl wegen zweier Fälle des versuchten Mordes, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Jugendliche befindet sich in Untersuchungshaft.
Die beiden 13-jährigen Schülerinnen waren am 8. Juli 2026 durch mehrere Messerstiche am Oberkörper schwer verletzt worden. Nach medizinischer Behandlung bestand für sie nach Angaben der Polizei keine Lebensgefahr mehr. Zwei Mitarbeiter der Schule überwältigten den Tatverdächtigen kurz nach dem Angriff.
Schreiben und digitale Spuren werden geprüft
Nach der Tat tauchte im Internet ein umfangreiches Schreiben mit Hassbotschaften, Gewaltfantasien und Verweisen auf frühere Amoktaten auf. Ermittler prüfen dessen Herkunft und Bedeutung für das mögliche Motiv. Berichte, wonach eine Übertragung des Angriffs im Internet geplant gewesen sein könnte, sind ebenfalls Teil der Ermittlungen. Eine solche Übertragung fand nach bisherigem Stand nicht statt.
Der 16-Jährige war den Sicherheitsbehörden bereits bekannt. Wegen zweier Vorfälle aus dem Jahr 2025 wurde gegen ihn ermittelt, weil er Mitschüler bedroht und in sozialen Netzwerken Amokläufe verherrlicht haben soll. Die Behörden betonten, dass damals keine Haftgründe vorgelegen hätten.
Die Übernahme durch die Extremismus-Zentralstelle ist keine abschließende Feststellung des Tatmotivs. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Rückblick So begann der Fall Möglicher Amoklauf am Gymnasium in Schongau: Zwei Schülerinnen schwer verletzt Erste Meldung lesen