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21. Juli 2026

Verhungerter Säugling in Brunsbüttel: Lebenslange Haft für beide Eltern

Das Rathaus von Brunsbüttel, dem Wohnort der verurteilten Eltern
Radler59, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0
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Das Landgericht Itzehoe hat am 21. Juli 2026 die Eltern eines vier Monate alten Säuglings aus Brunsbüttel zu lebenslanger Haft verurteilt. Die 6. Große Strafkammer sprach beide des Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig. Nach Überzeugung des Gerichts starb das Mädchen am 26. September 2025 nach wochenlanger Unterernährung an einer Kombination aus Verhungern und Verdursten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gericht sieht Mord durch Unterlassen

Die Kammer ging davon aus, dass beide Eltern spätestens in der letzten Phase der Vernachlässigung erkannten, dass ihre Tochter sterben konnte, und sich damit abfanden. Als Mordmerkmal wertete das Gericht die Grausamkeit. Der Säugling sei über einen langen Zeitraum erheblichem Leiden ausgesetzt gewesen. Medizinische Gutachten ergaben nach den Berichten, dass die Fettreserven des Kindes vollständig aufgebraucht waren. Das Mädchen soll bei seinem Tod nur noch ungefähr ein Kilogramm gewogen haben.

Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung beantragt. Für die Mutter forderte sie viereinhalb Jahre Haft, für den Vater fünf Jahre. Eine gemeinsame Tötungsabsicht sei nicht nachweisbar. Ob Revision eingelegt wird, wollten die Verteidiger nach der Urteilsverkündung noch prüfen.

Nahrung immer weiter reduziert

Das Mädchen kam im Mai 2025 zur Welt. Nach den Feststellungen des Gerichts reduzierte die Mutter das Stillen bereits wenige Wochen später zunehmend. Ein Versuch, das Baby an die Flasche zu gewöhnen, scheiterte. Statt ärztliche Hilfe zu suchen oder die Ernährung konsequent sicherzustellen, gab die Mutter nach Einschätzung der Kammer auf. Das Kind magerte sichtbar ab.

Der Vater wusste spätestens seit August von den Problemen bei der Nahrungsaufnahme. Das Gericht sah auch ihn in der Verantwortung, weil er für eine ausreichende Versorgung hätte sorgen können. In der Nacht vor dem Tod soll das Kind 18 Stunden lang keine Nahrung erhalten haben, während die Eltern Computerspiele spielten und anschließend schlafen gingen. Als die Mutter am Nachmittag des 26. September 2025 aufwachte, war ihre Tochter bereits tot.

Gutachter bescheinigten volle Schuldfähigkeit

Im Prozess wurden die psychische Verfassung und die Schuldfähigkeit beider Angeklagten untersucht. Bei der Mutter stellte der gerichtlich bestellte Psychiater eine mittelschwere Depression fest. Sie berichtete außerdem von Panikattacken, Schlafstörungen und einem hohen täglichen Schmerzmittelkonsum. Nach Einschätzung des Gutachters beeinträchtigten diese Beschwerden ihre Fähigkeit zum verantwortlichen Handeln jedoch nicht.

Beim Vater diagnostizierte der Sachverständige eine emotionale Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und autistischen Zügen. Schon in seiner Jugend war eine Störung des Sozialverhaltens festgestellt worden. Auch hier sah der Gutachter keinen Hinweis darauf, dass der Angeklagte in seiner Handlungsfähigkeit oder Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt war.

Auch die Zwillinge waren vernachlässigt

Das Paar hat zwei weitere Kinder, damals dreieinhalbjährige Zwillinge. Zeugenaussagen und die Urteilsbegründung zeichneten auch bei ihnen das Bild langandauernder Vernachlässigung. Die Kinder sollen häufig sich selbst überlassen worden sein, Essensreste und Energydrinks konsumiert und zeitweise Gewicht verloren haben. Ein Zeuge berichtete von stark verschmutzten Autositzen, in denen sich Maden befunden hätten. Inzwischen leben die Zwillinge in einer Pflegefamilie.

Die Mutter und die Schwester des verurteilten Vaters hatten das Jugendamt nach Angaben im Prozess insgesamt viermal auf die Zustände hingewiesen. Weil Hausbesuche angekündigt worden seien, hätten die Eltern die Wohnung zuvor aufräumen können. Selbst heimlich aufgenommene Fotos der Wohnräume habe das Amt unter Hinweis auf den Datenschutz nicht angenommen. Bei einem weiteren Besuch im Juni 2025 sahen die Mitarbeiter keinen Handlungsbedarf, obwohl das später verstorbene Baby zu diesem Zeitpunkt bereits vernachlässigt worden sein soll.

Der Kreis Dithmarschen teilte nach dem Fall mit, seine Hilfsangebote für Eltern erweitert zu haben. Zudem seien ein Fachtag zum Kinderschutz und eine bessere Software zur Dokumentation der Arbeitsergebnisse geplant. Frühere Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter des Jugendamtes und gegen Bekannte der Familie wurden eingestellt.

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