Nürnberger Spielothek: Mordhaftbefehl nach tödlichen Messerstichen
Nach dem Tod einer 35-jährigen Angestellten in einer Nürnberger Spielothek hat ein Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen Mordes gegen den 45-jährigen Tatverdächtigen erlassen. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft.
Obduktion bestätigt Stichverletzungen
Die Obduktion ergab, dass die 35-Jährige an Stichverletzungen starb. Damit ist bestätigt, dass es sich bei dem zunächst nur als spitzer Gegenstand beschriebenen Tatmittel um ein Messer handelte. Die Polizei hatte den 45-Jährigen am Tatort mit dem Messer angetroffen und überwältigt.
Die Frau war am 19. Juli gegen 11:15 Uhr nach einer Auseinandersetzung in der Spielothek an der Essenweinstraße schwer verletzt aufgefunden worden. Polizisten und ein Notarzt versuchten, sie wiederzubeleben. Sie starb noch am Tatort.
Haftbefehl wegen Mordes
Am 20. Juli wurde der Tatverdächtige einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen Mordes. Welche Mordmerkmale die Ermittler annehmen, ging aus der Folgemeldung nicht hervor.
Auch zu einem möglichen Motiv oder einer Vorgeschichte zwischen dem Tatverdächtigen und der Angestellten machten Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst keine Angaben. Die Hintergründe bleiben Gegenstand der Ermittlungen der Nürnberger Mordkommission.
Der Haftbefehl ist keine Vorverurteilung. Für den 45-Jährigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.
Rückblick So begann der Fall Tödlicher Streit in Nürnberger Spielothek: 35-Jährige stirbt, Tatverdächtiger festgenommen Erste Meldung lesen