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17. September 2026

Mordprozess um Fabian aus Güstrow: Urteil erst im November erwartet

Das Gebäude des Landgerichts Rostock an der Ecke August-Bebel-Straße
MyRobotron, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 4.0

Der Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow zieht sich länger hin als geplant. Am Landgericht Rostock hat der Vorsitzende Richter Holger Schütt mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung drei weitere Verhandlungstermine vereinbart. Ein Urteil gegen die Angeklagte Gina H. wird deshalb nicht mehr binnen weniger Wochen, sondern erst für den 10. November 2026 erwartet. Für die 30-Jährige gilt die Unschuldsvermutung.

Der Fall

Fabian wurde am 10. Oktober 2025 von seiner Mutter als vermisst gemeldet. Vier Tage später, am 14. Oktober, meldete Gina H. der Polizei, sie habe die Leiche des Jungen gefunden, an einem Tümpel auf einem Feld bei Klein Upahl, rund 15 Kilometer südlich von Güstrow im Landkreis Rostock. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, Fabian am 10. Oktober aus der Wohnung seiner Mutter gelockt, ihn an dem abgelegenen Ort mit mindestens sechs Messerstichen getötet und den Leichnam später mit einem Brandbeschleuniger angezündet zu haben.

Gina H. war rund vier Jahre lang, bis August 2025, die Lebensgefährtin von Fabians Vater Matthias R. Etwa sieben Wochen vor dem Verschwinden des Jungen hatte sich der Vater von ihr getrennt.

Das mutmaßliche Motiv

Die Staatsanwaltschaft geht von einer Beziehungstat aus: Gina H. habe den Jungen als Hindernis für ihren Wunsch gesehen, die Beziehung zu Fabians Vater nach der Trennung wieder aufzunehmen. Fabian sei so zum stellvertretenden Opfer eines Konflikts zwischen Erwachsenen geworden.

Fabians Mutter, Dorina L., tritt als Nebenklägerin auf; sie wird von der Rechtsanwältin Christine Habetha vertreten und sagte als erste Zeugin aus. Fabians Vater dagegen erklärte, er glaube an die Unschuld der Angeklagten, und besuchte Gina H. auch in der Untersuchungshaft.

Ein Indizienprozess ohne Tatwaffe

Der Prozess läuft seit dem 28. April 2026. Die Anklage stützt sich auf eine Vielzahl von Indizien. Einen Tatzeugen, ein Geständnis oder einen einzelnen, für sich zwingenden Sachbeweis wie die Tatwaffe gibt es nicht. Zu den belastenden Punkten zählen unter anderem:

Gina H. bricht ihr Schweigen

Nach monatelangem Schweigen äußerte sich die Angeklagte am 22. Verhandlungstag, dem 24. August, erstmals ausführlich, mit einer 95-seitigen schriftlichen Erklärung. Darin wies sie die Vorwürfe zurück: „Fabian hat mir nie etwas getan, und ich hätte ihm auch nie etwas antun können.” Hätte sie ihn getötet, hätte sie „mit Sicherheit das Gefühl gehabt, mein eigenes Kind zu töten”.

Für zahlreiche belastende Indizien bot sie alternative Erklärungen an und erhob ihrerseits schwere Vorwürfe, etwa gegen einen Nachbarn, Olaf K., dem sie ein Camping­messer und Grillanzünder zuschrieb. Sie schilderte psychische Probleme und zwei Suizidversuche nach der Trennung. Beobachter merkten an, dass Fabian als Person in ihrer stundenlangen Einlassung nur eine vergleichsweise geringe Rolle gespielt habe.

„Warum musste er sterben?”

Zu einem der emotionalsten Momente kam es am 28. Verhandlungstag, dem 15. September: Fabians Mutter stellte Gina H. den Tränen nahe direkt die Frage „Warum musste er sterben?”. Die Angeklagte entgegnete ruhig: „Ich habe Fabian nichts getan.” Der Vorsitzende Richter unterbrach die Szene.

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter die Angeklagte nach einer stundenlangen Befragung gefragt, warum sie so oft gelogen habe: „Ich flehe Sie an: Helfen Sie mir, es zu verstehen.” Gina H. hatte zunächst einen „zufälligen” Fund der Leiche behauptet, später aber eingeräumt, schon in der Nacht zuvor mit zwei Bekannten am Tümpel gewesen zu sein. Sie habe gelogen, um die Männer „rauszuhalten”. Auch eine präzise Angabe, am 11. Oktober 1.500 Euro abgehoben zu haben, ließ sich nicht bestätigen; darauf angesprochen, wollte sie sich nicht mehr sicher sein. Eine frühere Aussage, sie sei „mit meinem Lütten und meinem Hund” spazieren gewesen, bezeichnete sie später als „totaler Quatsch”.

Einschätzung eines Fallanalytikers

Der bekannte Kriminalist und Fallanalytiker Axel Petermann ordnete den Fall gegenüber mehreren Medien ein. Ungewöhnlich sei bereits, dass eine Frau eines schweren Tötungsdelikts angeklagt sei und dass das mutmaßliche Opfer ein Kind aus ihrem vertrauten Umfeld ist. Da es weder Tatzeugen noch ein Geständnis noch einen einzelnen zwingenden Sachbeweis gebe, müsse das Gericht zahlreiche Mosaiksteine zusammenfügen.

Eine späte, vorbereitete Einlassung sei aus Verteidigungssicht nachvollziehbar, berge aber ein Risiko: Je detaillierter die Angaben, desto mehr überprüfbare Aussagen entstünden. Entscheidend sei nicht, ob eine Darstellung emotional überzeugend wirke, sondern ob sie mit forensischen Spuren, digitalen Daten, Zeitabläufen und glaubhaften Zeugenaussagen übereinstimme.

Verlängerung wegen möglichem neuen Gutachten

Die zusätzlichen Verhandlungstage kamen überraschend, eine Begründung nannte der Vorsitzende Richter zunächst nicht. Möglich ist, dass das Gericht, wie von der Verteidigung beantragt, einen weiteren Sachverständigen beauftragt, um die Daten aus den Mobiltelefonen der Angeklagten und eines wichtigen Zeugen erneut auszuwerten. Inzwischen ist diese Frage entschieden: Das Gericht lehnte das Gutachten ab (siehe unten).

Das Landeskriminalamt hatte bereits eine Datenanalyse zum Handy der Angeklagten vorgelegt. Die Auswertung der Bewegungsdaten sorgte bei den Verteidigern und bei Nebenklage-Anwältin Christine Habetha für Zweifel. Sie erhoffen sich von weiteren Fachleuten präzisere Ergebnisse, etwa dazu, wann Gina H. mit ihrem Auto unterwegs war. Ein zweites Brandgutachten lehnte das Gericht dagegen ab, weil keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien; ebenso mehrere von der Verteidigung vorgeschlagene Zeugen.

Verteidiger zieht Vergleich zum „Eiskeller”-Fall

Für Verstimmung sorgte an einem vorangegangenen Prozesstag eine Äußerung von Verteidiger Andreas Ohm. Nachdem der Oberstaatsanwalt angekündigt hatte, möglicherweise werde der psychiatrische Sachverständige gehört, sagte der Verteidiger: „Nicht, dass wir hier einen neuen Eiskeller-Fall bekommen.” Gegenüber t-online relativierte er dies später als „spontane Eingebung”; die einzige Gemeinsamkeit sei, dass es sich auch beim Fabian-Verfahren um einen reinen Indizienprozess handele.

Der sogenannte Eiskeller-Prozess war als Justizskandal bekannt geworden: Ein Student war 2024 vom Landgericht Traunstein wegen Mordes verurteilt worden, ehe der Bundesgerichtshof das Urteil 2025 aufhob und der Mann in einem zweiten Verfahren rechtskräftig freigesprochen wurde. Oberstaatsanwalt Harald Nowack nannte den Vergleich „eine Unverschämtheit”. In seinem Zwischenstatement hatte er der Angeklagten zuvor vorgeworfen, an vielen Stellen die Unwahrheit gesagt zu haben.

Handydaten-Gutachten abgelehnt, Plädoyers Ende Oktober

Am 30. Verhandlungstag entschied das Landgericht Rostock über die letzten beiden von insgesamt elf zusätzlichen Beweisanträgen der Verteidigung und lehnte beide ab. Darunter war der Antrag, die Handy- und Bewegungsdaten der Angeklagten und eines Bekannten von ihr, der Jäger ist, von einem weiteren Sachverständigen digital-forensisch neu auswerten zu lassen. Ein solches Gutachten sei nicht erforderlich, befand die Kammer. Damit ist die Beweisaufnahme weitgehend abgeschlossen.

Zuletzt befasste sich das Gericht mit Aufnahmen einer Überwachungskamera vom Abend des 13. Oktober 2025, dem Abend vor dem Fund der Leiche. Sie zeigen Fahrzeugbewegungen in der Nähe des Fundorts bei Klein Upahl. Ihre Bedeutung ist umstritten: Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Bestätigung von Zeugenaussagen, die Verteidigung hält die Bilder für nicht aussagekräftig, weil die Fahrzeuge darauf nicht zu identifizieren seien.

Der psychiatrische Sachverständige soll sein Gutachten über Gina H. am 8. Oktober 2026 vortragen, drei Tage später als ursprünglich geplant. Die Plädoyers sind für den 29. und 30. Oktober vorgesehen. Verläuft der Prozess ohne weitere Verzögerungen, will die Kammer am 10. November ihr Urteil verkünden.