Lüttich: Staat haftet laut Berufungsgericht nicht für Amoklauf
Mehr als ein Jahrzehnt nach dem Amoklauf von Lüttich ist die Staatshaftungsklage von Opfern und Angehörigen auch in der Berufung gescheitert. Das Gericht sah keinen nachgewiesenen Fehler, der eine Haftung Belgiens begründet hätte.
Streit um Freilassung und Überwachung
Die Kläger warfen den Behörden vor, bei der bedingten Freilassung und späteren Überwachung von Nordine Amrani versagt zu haben. Er hatte am 13. Dezember 2011 auf dem Place Saint-Lambert mit Granaten und Schüssen mehrere Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt.
Ein Gericht hatte die Klage bereits 2022 in erster Instanz abgewiesen. Am 26. November 2024 bestätigte das Berufungsgericht Lüttich diese Entscheidung.
Kein haftungsbegründender Fehler nachgewiesen
Nach Auffassung des Gerichts ließ sich nicht belegen, dass staatliche Stellen einen Fehler begingen, der rechtlich ursächlich für die Tat war. Damit blieb die Forderung nach Schadenersatz erfolglos.
Opfer und Angehörige reagierten enttäuscht und prüften anschließend noch einen Gang zum belgischen Kassationsgerichtshof. Dieser würde keine neue Tatsachenprüfung vornehmen, sondern die rechtliche Anwendung kontrollieren.
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