Kannibale von Pankow: Lebenslange Haft rechtskräftig
Die lebenslange Freiheitsstrafe gegen Stefan R., den sogenannten Kannibalen von Pankow, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin. Die Entscheidung wurde am 9. November 2022 bekannt gegeben. Auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld blieb bestehen.
Ein Treffen über ein Dating-Portal
Stefan R. und der 43-jährige Monteur Stefan T. lernten sich am 5. September 2020 über ein Dating-Portal kennen. Noch in derselben Nacht trafen sie sich zum Sex in der Pankower Wohnung des Lehrers. Nach Überzeugung des Landgerichts betäubte Stefan R. seinen Besucher mit GHB und tötete ihn, um Kannibalismusfantasien auszuleben und sexuelle Befriedigung zu erlangen.
Der Täter zerstückelte den Körper und legte die Überreste an verschiedenen Orten im Berliner Bezirk Pankow ab. Erste Knochenteile wurden am 8. November 2020 im Buchholzer Graben entdeckt. Die rechtsmedizinische Untersuchung führte zur Identifizierung des seit Anfang September vermissten Stefan T. Digitale Spuren, die Kommunikation über das Dating-Portal und weitere Ermittlungen lenkten den Verdacht auf Stefan R. Am 23. November 2020 wurde er festgenommen.
Drei Mordmerkmale
Das Landgericht Berlin verurteilte Stefan R. am 7. Januar 2022 wegen Mordes und Störung der Totenruhe. Nach der Beweisaufnahme sah die Kammer drei Mordmerkmale als erfüllt. Sie stellte außerdem fest, dass der Täter Teile der Genitalien seines Opfers gegessen hatte. Die Behauptung, Stefan T. sei ohne sein Zutun gestorben und nur aus Angst vor einem Bekanntwerden seiner Homosexualität beseitigt worden, überzeugte das Gericht nicht.
Der Bundesgerichtshof fand bei der Prüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Verurteilten. Ein ausführliches Porträt mit dem Tatablauf und den Ergebnissen des Prozesses steht unter Stefan R. im Täter-Verzeichnis.