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Mord an Moritz Schlick: Johann Nelböck kam 1938 vorzeitig frei

Die Philosophenstiege der Universität Wien mit der Gedenkinschrift für Moritz Schlick
Viennpixelart, via Wikimedia Commons, verkleinert · CC BY-SA 4.0

Der Mord an Moritz Schlick endete nicht nur mit der Zerschlagung des Wiener Kreises. Auch der weitere Umgang mit Johann Nelböck spiegelt den politischen Umbruch in Österreich wider. Der verurteilte Mörder kam nach dem Anschluss an das nationalsozialistische Deutschland vorzeitig frei.

Zehn Jahre Haft wegen Mordes

Johann Nelböck hatte den Philosophen am 22. Juni 1936 auf der Philosophenstiege der Universität Wien erschossen. Das Schwurgericht hielt ihn für zurechnungsfähig und verurteilte ihn am 26. Mai 1937 zu zehn Jahren Haft.

Während des Prozesses zeigte Johann Nelböck keine Reue. Er erklärte die Tat unter anderem mit angeblicher Eifersucht und dem Einfluss von Moritz Schlicks Philosophie auf sein Leben.

Entlassung nach dem Anschluss

Nach dem Anschluss Österreichs beantragte Johann Nelböck eine Begnadigung. Dabei stellte er den Mord als Dienst am Nationalsozialismus dar und diffamierte Moritz Schlicks Philosophie im Sinne der neuen Machthaber.

Eine vollständige Begnadigung erhielt Johann Nelböck nicht. Am 11. Oktober 1938 wurde er jedoch auf Bewährung entlassen, nachdem er nur ungefähr zwei Jahre in Haft verbracht hatte. Anschließend arbeitete er in einer Behörde der kriegswirtschaftlichen Erdölverwaltung. Die vorzeitige Freilassung zeigt, wie stark der nationalsozialistische Machtwechsel auch den juristischen Nachlauf des Mordes veränderte.

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