Gladbeck: Bremer Senat legt Hilfen für Opfer offen
Fast 37 Jahre nach der Geiselnahme von Gladbeck, an der Hans-Jürgen Rösner, Dieter Degowski und Marion Löblich beteiligt waren, hat der Bremer Senat detailliert aufgelistet, welche Hilfe Betroffene und Hinterbliebene damals erhielten. Die Antwort vom 3. Juni 2025 zeigt zugleich, welche Leistungen heute noch beantragt werden können.
Ärztliche Hilfe und Spenden
Nach Angaben des Senats wurde Betroffenen ärztliche und psychotherapeutische Hilfe angeboten und von ihnen angenommen. In weiteren Gesprächen vermittelte die damalige Gesundheitssenatorin zusätzliche Behandlungen für einzelne Betroffene.
Bremen übernahm in zwei Fällen Bestattungskosten und in einem Fall die Überführung eines getöteten Opfers. In einem weiteren Fall wurden Leistungen nach dem damaligen Opferentschädigungsgesetz gewährt. Über ein vom Senat eingerichtetes Spendenkonto kamen rund 61.000 D-Mark zusammen, die in unterschiedlicher Höhe an Betroffene und Hinterbliebene ausgezahlt wurden.
Anträge sind weiterhin möglich
Heute können bei entsprechender Anerkennung Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XIV gewährt werden. Dazu gehören Geld- und Sachleistungen sowie Krankenbehandlung einschließlich Psychotherapie. Eine Antragstellung ist grundsätzlich nicht befristet. Leistungen beginnen jedoch frühestens mit dem Antrag, außerdem muss der Zusammenhang zwischen heutigen gesundheitlichen Folgen und der Geiselnahme geprüft werden.
Spezielle Kontaktregelungen zwischen dem Senat und den Betroffenen bestehen nach der amtlichen Antwort nicht. Die 2019 in Bremen-Huckelriede eingeweihte Gedenkstele erinnert öffentlich an die Todesopfer, ersetzt aber keine feste Anlaufstelle für die Überlebenden und Hinterbliebenen.
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