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Update

Mord an Édouard Stern: Cécile Brossard vorzeitig entlassen

Der Justizpalast in Genf
Mourad Ben Abdallah, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 3.0

Rund eineinhalb Jahre nach ihrer Verurteilung wegen des Mordes an Édouard Stern ist Cécile Brossard am 10. November 2010 vorzeitig aus dem Schweizer Strafvollzug entlassen worden.

Mehr als fünf Jahre in Haft

Brossard war seit ihrer Festnahme im März 2005 inhaftiert. Ein Genfer Gericht verurteilte sie im Juni 2009 zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Die bereits verbrachte Untersuchungshaft wurde auf die Strafe angerechnet.

Die bedingte Entlassung erfolgte nach mehr als fünf Jahren in Haft und damit vor dem rechnerischen Ende der Strafe. Sie war nach den Regeln des Schweizer Strafvollzugs möglich und bedeutete keinen Freispruch.

Rückkehr nach Frankreich

Nach ihrer Entlassung aus der Anstalt Riant-Parc verließ Brossard die Schweiz und kehrte nach Frankreich zurück. Die Schweizer Behörden belegten sie mit einem zehnjährigen Einreiseverbot.

Damit endete der unmittelbare Strafvollzug in der Schweiz. Die Verurteilung wegen der Tötung Sterns blieb vollständig bestehen.

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