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23. Mai 2019
Update

Dendermonde: Kim De Gelder bleibt lebenslang verurteilt

Der Justizpalast von Dendermonde in Belgien
Vitaly Volkov, via Wikimedia Commons · CC BY 2.5

Vier Jahre nach dem Messerangriff auf die Kindertagesstätte Fabeltjesland wurde Kim De Gelder im März 2013 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Geschworenen sahen ihn als schuldfähig an.

Verurteilung wegen vier Morden

Das Gericht verurteilte De Gelder wegen vier Morden und 25 Mordversuchen. Neben den drei Opfern in der Kindertagesstätte wurde ihm auch die Tötung einer 73-jährigen Frau eine Woche zuvor zugerechnet.

Da keine Kassationsbeschwerde eingelegt wurde, wurde das Urteil rechtskräftig. Die Frage nach seinem psychischen Zustand hatte den Prozess geprägt, änderte aber nichts an der strafrechtlichen Verurteilung.

Behandlung in gesicherter Psychiatrie

Im Mai 2019 entschied die zuständige Strafvollstreckungskammer, De Gelder in eine forensisch-psychiatrische Einrichtung zu verlegen. Dort soll er unter hohen Sicherheitsvorkehrungen psychiatrisch behandelt werden.

Die Unterbringung ist keine Aufhebung oder Verkürzung der lebenslangen Strafe. Sie verändert den Ort und die Form des Vollzugs, während die Verurteilung bestehen bleibt.

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