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30. November 2021
Update

Delft: Parlament lehnt Verbot weiterer Begnadigungen ab

Der damalige Eingang der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments in Den Haag
Ellywa, via Wikimedia Commons, verkleinert · CC BY-SA 3.0

Die Begnadigung von Cevdet Yilmaz blieb nicht nur der juristische Schlusspunkt des Sechsfachmords im Delfter Café ‘t Koetsiertje. Wenige Wochen nach seiner Freilassung musste sich das niederländische Parlament mit der Forderung befassen, lebenslang Verurteilte künftig grundsätzlich nicht mehr zu begnadigen.

Antrag nennt den Fall ausdrücklich

Der Abgeordnete Gidi Markuszower brachte den Antrag am 25. November 2021 ein. Zur Begründung verwies er ausdrücklich darauf, dass Cevdet Yilmaz nach seiner Begnadigung wieder frei war. Nach dem Willen des Antragstellers sollte eine lebenslange Freiheitsstrafe tatsächlich bis zum Tod vollstreckt werden.

Die Zweite Kammer stimmte am 30. November 2021 darüber ab. 29 Abgeordnete unterstützten den Antrag, 121 stimmten dagegen. Ein pauschales Verbot weiterer Begnadigungen kam damit nicht zustande.

Fall bleibt für das Gnadenrecht bedeutsam

Der Hoge Raad griff die juristische Auseinandersetzung 2025 in einer Entscheidung zu einem anderen Gnadengesuch erneut auf. Das höchste niederländische Gericht führte den Fall als wichtigen Bezugspunkt für die Pflicht an, die Ablehnung eines Gnadengesuchs nachvollziehbar zu begründen.

Die Begnadigung von Cevdet Yilmaz änderte das niederländische Gnadenrecht somit nicht in das verlangte generelle Verbot. Der Streit trug jedoch dazu bei, die gerichtlichen Anforderungen an solche Entscheidungen genauer zu bestimmen.

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