Brunsbüttel: Eltern legen Revision gegen lebenslange Haft ein
Nach dem Urteil im Brunsbütteler Säuglingsmordprozess haben die Verteidiger beider Eltern Revision eingelegt. Das Landgericht Itzehoe hatte die Mutter und den Vater am 21. Juli wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Haft verurteilt.
Urteil wird angefochten
Das Landgericht bestätigte dem NDR am 29. Juli, dass für beide Verurteilten Revision eingelegt wurde. Damit ist die zuvor nur angekündigte Prüfung von Rechtsmitteln abgeschlossen: Beide Verteidiger greifen das Urteil tatsächlich an.
Eine Begründung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Nach Angaben eines Gerichtssprechers kann sie eingereicht werden, sobald das schriftliche Urteil zugestellt wurde. Anschließend steht der Verteidigung ein Monat für die Begründung zur Verfügung. Wann die schriftliche Fassung vorliegen wird, war zunächst unklar.
Bundesgerichtshof wäre zuständig
Über die Revision würde der 7. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig entscheiden. Das Verfahren bedeutet nicht automatisch, dass die Beweisaufnahme vollständig wiederholt wird. Zunächst wird geprüft, ob das Urteil auf einem Rechtsfehler beruht.
Bis zu einer Entscheidung ist das Urteil gegen die Eltern weiterhin nicht rechtskräftig. Die Feststellungen des Landgerichts bleiben jedoch bestehen, solange das Urteil nicht aufgehoben oder geändert wird.
Rückblick So begann der Fall Verhungerter Säugling in Brunsbüttel: Lebenslange Haft für beide Eltern Erste Meldung lesen