Anschlag auf jüdisches Altenheim in München 1970: Nach 56 Jahren ein Tatverdächtiger benannt
Sieben Menschen, die den Holocaust überlebt hatten, starben in der Nacht zum 14. Februar 1970 in den Flammen eines Altenheims mitten in München, weil jemand das Treppenhaus mit einem Benzingemisch übergoss und anzündete und zuvor den Fahrstuhl außer Betrieb gesetzt hatte. 56 Jahre blieb offen, wer dafür verantwortlich war. Am 20. August 2026 erklärte die Generalstaatsanwaltschaft München, sie halte die Täterschaft eines längst verstorbenen Münchner Neonazis für ausreichend belegt, ein Gericht wird sich mit dem Fall jedoch nie mehr befassen.
Die Tat in der Reichenbachstraße
Am Abend des 13. Februar 1970, einem Freitag, brach im Gebäude der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern in der Reichenbachstraße 27 ein Feuer aus. In dem Haus war neben der Gemeindeverwaltung auch ein Altenheim untergebracht, in dem rund 50 Menschen lebten, fast ausnahmslos Überlebende der nationalsozialistischen Verfolgung. Wer das Feuer legte, verteilte ein Öl-Benzin-Gemisch im Treppenhaus und setzte es in Brand, der Fahrstuhl war zuvor außer Betrieb gesetzt worden. Durch den Kamineffekt im Treppenhaus breiteten sich Feuer und Rauch rasend schnell aus und schnitten vielen Bewohnern den Fluchtweg ab. Sieben Menschen starben, darunter mehrere ehemalige Häftlinge der Konzentrationslager Dachau, Buchenwald und Treblinka, 15 weitere wurden verletzt.
Jahrzehntelang ungeklärt
Die Ermittler der 1970er Jahre folgten mehreren Spuren, ohne dass sich eine davon erhärten ließ. Verdächtigt wurden zunächst Rechtsextreme, dann militante Palästinenser und schließlich linksradikale Kreise um die Münchner Gruppe Tupamaros, ein 18-jähriger Linksradikaler galt lange als Hauptverdächtiger. Auch eine mögliche Verbindung zum Umfeld der späteren Rote Armee Fraktion wurde diskutiert, blieb aber ebenso unbewiesen. Der Generalbundesanwalt übernahm die Ermittlungen 2012 noch einmal, stellte das Verfahren aber am 23. November 2017 mangels neuer Ansatzpunkte endgültig ein.
Der Hinweis, der die Ermittlungen wieder aufnahm
Im April 2025 erreichte die Generalstaatsanwaltschaft München ein neuer, konkreter Hinweis aus der Bevölkerung: Eine Zeugin, deren inzwischen verstorbener Verwandter über Jahre engen Kontakt zu einem bereits früher als Verdächtigen geführten Münchner Neonazi gehabt hatte, machte nach dessen Tod glaubhafte Angaben zu dessen möglicher Täterschaft. Oberstaatsanwalt Andreas Franck leitete daraufhin neue Ermittlungen ein. Der Verdächtige, ein damals 25-jähriger Deutscher aus dem rechtsextremen und kriminellen Milieu, war bereits kurz nach der Tat ins Visier der Polizei geraten, 1972 als Verdächtiger vernommen worden und hatte jede Beteiligung bestritten. Ohne belastbare Beweise wurde das Verfahren gegen ihn 1974 eingestellt.
Presse und Behörden führen den Mann bis heute nur unter dem abgekürzten Namen Bernd V. Er war schon vor 1970 mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Sprengstoffanschlägen auf Münchner Telefonzellen und wegen des Raubs der sogenannten Blutenburger Madonna. Zeugen beschrieben ihn als überzeugten Anhänger des Nationalsozialismus, der Schallplatten mit Reden Adolf Hitlers hörte, zu Wanderungen zum Obersalzberg aufbrach und heimlich Schießübungen abhielt. Laut den 2025 gewonnenen Zeugenangaben soll Bernd V. am Tatabend in der Nähe des Altenheims sinngemäß gesagt haben, die Juden hätten alles und er habe nichts, das zünde er an. Rund 15 Minuten später stand das Gebäude in Flammen.
Kein Prozess mehr möglich
Bernd V. starb 2020, ohne dass es zu einer Anklage gekommen war. Die Generalstaatsanwaltschaft München erklärte am 20. August 2026, es gebe belastbare Gründe und eine deutliche Wahrscheinlichkeit für seine Täterschaft, eine abschließende gerichtliche Klärung sei aber ausgeschlossen, da Verstorbene nicht mehr angeklagt werden können. Auch die Unschuldsvermutung gelte für Bernd V. juristisch fort, seine Täterschaft ist damit nicht rechtskräftig festgestellt. Ob er allein handelte oder mit Komplizen, ließ sich nicht abschließend klären, belastbare Hinweise auf weitere Beteiligte fanden die Ermittler jedoch nicht. Das Verfahren gilt damit als endgültig abgeschlossen.
Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, nannte das Ermittlungsergebnis wichtig und wertvoll für die Aufarbeitung des Falls, betonte zugleich aber, dass es für die Opfer und ihre Angehörigen keine Gerechtigkeit mehr geben könne, weil der mutmaßliche Täter den Tod seiner Opfer um Jahrzehnte überlebt hatte, ohne je vor Gericht zu stehen.