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Amoklauf von Euskirchen: Sechs Tote im Amtsgericht

Das Alte Rathaus in der Innenstadt von Euskirchen
Hans Peter Schaefer, via Wikimedia Commons · CC BY-SA 3.0

Am Mittag des 9. März 1994 verließ ein 39-jähriger Mann kurz nach seiner Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung den Sitzungssaal einer Nebenstelle des Amtsgerichts Euskirchen, kehrte jedoch bewaffnet zurück und erschoss auf dem Flur sechs Menschen. Anschließend tötete er sich selbst mit einer selbstgebauten Bombe.

Der Tathergang

Das Gericht hatte die zunächst vorgesehene Geldstrafe von 4.000 auf 7.200 Mark erhöht, was der Mann als Provokation empfand. Mit einem Revolver Kaliber .45 erschoss er den Richter, der ihn verurteilt hatte, sowie seine frühere Lebensgefährtin und deren zwei Begleiterinnen. Zwei weitere Menschen, die zufällig im Flur des Gerichts warteten, starben ebenfalls durch seine Schüsse. Danach zündete er eine Bombe aus seinem Rucksack und wurde durch die Explosion selbst getötet. Mindestens sieben weitere Personen wurden teils schwer verletzt, unter ihnen eine Staatsanwältin und ein Rechtsanwalt.

Der Täter

Ein ausführliches Profil zum Täter, seiner Vorgeschichte und den Warnungen, die im Vorfeld der Tat ungehört blieben, ist im Täter-Verzeichnis zu finden: Erwin Mikolajczyk.

Nachwirkungen

Der Amoklauf gehört zu den folgenreichsten Gewalttaten an einem deutschen Gericht und löste bundesweite Debatten über Waffenrecht und Gerichtssicherheit aus. In der Folge wurden an zahlreichen deutschen Gerichten Sicherheitsschleusen eingeführt, wie sie zuvor kaum üblich waren. 1995 verarbeitete ein RTL-Fernsehfilm mit Christoph Waltz in der Hauptrolle den Fall unter dem Titel „Tag der Abrechnung, Der Amokläufer von Euskirchen”.