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12. Februar 2026

Alabama führt Todesstrafe für schweren Kindesmissbrauch ein

Das historische Bibb County Courthouse in Centreville, Alabama
Calvin Beale, U.S. Department of Agriculture, via Wikimedia Commons · Public Domain

Alabamas Gouverneurin Kay Ivey hat im Februar 2026 ein Gesetz unterzeichnet, das schwere Sexualverbrechen an Kindern erstmals zu einem Kapitalverbrechen macht, für das die Todesstrafe verhängt werden kann. Ausgangspunkt der Gesetzesinitiative war ein Missbrauchsfall im ländlichen Bibb County, bei dem mindestens zehn Kinder über Jahre in einem unterirdischen Bunker gefangen gehalten worden sein sollen.

Der Fall aus Bibb County

Nach Ermittlerangaben betrieb eine Gruppe von acht Beschuldigten in der Ortschaft Brent, rund 80 Kilometer südwestlich von Birmingham, einen organisierten Missbrauchsring. Kinder im Alter von drei bis fünfzehn Jahren sollen dort an einen Pfosten gefesselt, an ein Bett gebunden oder auf einem Stuhl fixiert und gegen Bezahlung an wechselnde Täter „vermittelt” worden sein, die Operation soll bis zu 1.000 US-Dollar pro Nacht eingebracht haben. Die Ermittlungen begannen im Februar 2025, nachdem die staatliche Kinderschutzbehörde die Kreisbehörden in Bibb County auf möglichen Missbrauch in einem Haus nahe dem Bunker aufmerksam gemacht hatte. Den acht Beschuldigten werden zusammengenommen über hundert Anklagepunkte zur Last gelegt, darunter Vergewaltigung, sexuelle Folter, Menschenhandel, Verschleppung und Tierquälerei.

Das neue Gesetz

Der „Child Predator Death Penalty Act” (House Bill 41) stuft Vergewaltigung, Sodomie und sexuellen Missbrauch ersten Grades an Kindern unter zwölf Jahren künftig als Kapitalverbrechen ein. Das Repräsentantenhaus stimmte mit 73 zu 6 Stimmen dafür, der Senat mit 33 zu 1. Alabama ist damit der sechste US-Bundesstaat mit einer solchen Regelung. Das Gesetz tritt zum 1. Oktober 2026 in Kraft.

Keine Rückwirkung auf den auslösenden Fall

Nach übereinstimmenden Einschätzungen, auch des Gesetzesinitiators im Repräsentantenhaus, greift das neue Gesetz beim Bibb-County-Fall selbst nicht: Es gilt ausschließlich für Taten, die nach seinem Inkrafttreten am 1. Oktober 2026 begangen werden, eine rückwirkende Anwendung auf bereits angeklagte Taten ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Der Prozess gegen die acht Beschuldigten aus Bibb County läuft daher unabhängig vom neuen Gesetz weiter.

Rechtliche Bedenken

Der Supreme Court der Vereinigten Staaten hatte 2008 in der Entscheidung Kennedy v. Louisiana mit 5 zu 4 Stimmen geurteilt, dass die Todesstrafe für ein Verbrechen, das nicht zum Tod des Opfers führte oder darauf abzielte, gegen das Verbot grausamer und ungewöhnlicher Strafen verstößt. Diese Entscheidung ist weiterhin geltendes Bundesrecht, weshalb Alabamas neues Gesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht angefochten werden dürfte. Kritiker warnen zudem, die Androhung der Todesstrafe könnte Opfer aus dem familiären Umfeld der Täter davon abhalten, Missbrauch überhaupt anzuzeigen.