Was ist ein Wiederaufnahmeverfahren?
Ein Wiederaufnahmeverfahren durchbricht einen Grundsatz, der eigentlich felsenfest gilt: dass ein rechtskräftiges Urteil endgültig ist. In eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt die Strafprozessordnung dennoch, ein bereits abgeschlossenes Strafverfahren neu aufzurollen, meist zugunsten eines Menschen, der zu Unrecht verurteilt wurde. Der bekannteste deutsche Fall dieser Art ist der Fall Maria Rohrbach, die 1961 nach vier Jahren Haft freigesprochen wurde, weil sich das entscheidende Gutachten gegen sie als methodisch unhaltbar erwies.
Wann eine Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten möglich ist
Grundlage ist Paragraf 359 der Strafprozessordnung. Er nennt abschließend sechs Gründe, unter anderem eine gefälschte Urkunde, eine vorsätzliche oder fahrlässige Falschaussage zulasten des Angeklagten, eine strafbare Amtspflichtverletzung eines beteiligten Richters oder Schöffen, oder neue Tatsachen und Beweismittel, die allein oder zusammen mit den ursprünglichen Beweisen einen Freispruch oder eine mildere Strafe hätten begründen können. Genau dieser letzte Grund, neue Tatsachen und Beweismittel, war im Fall Maria Rohrbach einschlägig: Ein Physiker wies nachträglich nach, dass das chemische Gutachten, auf dem die Verurteilung beruhte, methodisch nicht haltbar war.
Warum die Hürden so hoch sind
Die meisten Wiederaufnahmeanträge scheitern bereits im ersten Prüfungsschritt, dem sogenannten Zulässigkeitsverfahren, in dem das Gericht nur formal prüft, ob überhaupt einer der gesetzlichen Gründe schlüssig vorgetragen wurde. Gerichte und Staatsanwaltschaften gehen mit einem bereits rechtskräftig gewordenen Urteil traditionell sehr zurückhaltend um, was in der Praxis dazu führt, dass selbst gut begründete Anträge oft über Jahre hinweg mehrere Instanzen durchlaufen müssen. Ein Beispiel dafür ist der Fall Harry Wörz, der 1998 wegen versuchten Totschlags an seiner damaligen Ehefrau verurteilt wurde und viereinhalb Jahre in Haft saß. Sein erstes Wiederaufnahmeverfahren endete 2005 mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen, der Bundesgerichtshof hob diesen Freispruch jedoch 2006 wieder auf. Erst ein zweites Wiederaufnahmeverfahren 2009 und dessen Bestätigung durch den Bundesgerichtshof 2010 machten den Freispruch endgültig rechtskräftig, mehr als ein Jahrzehnt nach der ursprünglichen Verurteilung.
Die neue Ausnahme: Wiederaufnahme gegen bereits Freigesprochene
Traditionell galt eine Wiederaufnahme zulasten eines bereits rechtskräftig freigesprochenen Angeklagten nur in wenigen, sehr engen Ausnahmen, etwa bei einem später gestandenen Meineid des Freigesprochenen selbst. Ende 2021 erweiterte der Bundestag mit dem Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit diese Möglichkeit erstmals grundlegend: Seit Paragraf 362 Nummer 5 der Strafprozessordnung kann ein Strafverfahren auch dann gegen einen Freigesprochenen wiederaufgenommen werden, wenn neue Beweismittel, insbesondere neue DNA-Analysemethoden, seine Täterschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit belegen. Die Neuregelung ist bewusst eng gefasst und gilt nur für die schwersten, nicht verjährenden Verbrechen wie Mord, Völkermord und Kriegsverbrechen. Sie war von Anfang an rechtlich umstritten, weil sie in Spannung zum Grundsatz steht, dass niemand wegen derselben Tat zweimal strafrechtlich verfolgt werden darf. Bekanntheit erlangte in diesem Zusammenhang der jahrzehntealte Mordfall Frederike von Möhlmann, in dem ein 1983 Freigesprochener Jahrzehnte später aufgrund neuer DNA-Spuren erneut ins Visier der Ermittler geriet.
Einordnung
Wiederaufnahmeverfahren sind damit ein doppeltes Korrektiv: Sie sollen in seltenen, aber realen Fällen wie Maria Rohrbach oder Harry Wörz zu Unrecht Verurteilte vor den Folgen eines fehlerhaften Urteils schützen, seit 2021 aber unter sehr engen Voraussetzungen auch verhindern, dass eindeutig überführte Täter dauerhaft von einem später als falsch erkannten Freispruch profitieren. Beide Richtungen zeigen, wie schwer es dem Rechtsstaat gemacht wird, ein einmal rechtskräftiges Urteil wieder zu öffnen, und wie viel technischer und juristischer Aufwand nötig ist, um diese hohe Hürde tatsächlich zu überwinden.